Rheinpfalz Pläne für Windkraftanlagen gehen in die nächste Runde

Drei Tage vor den Kommunalwahlen ist der Verbandsgemeinderat Glan-Münchweiler noch einmal in Langenbach zusammengekommen. Wichtigstes Thema: der Teilflächennutzungsplan Windenergie. Durchgeackert wurden erneut eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Diskussionen gab es bei der Stellungnahme der Gemeinde Glan-Münchweiler.

Bürgermeister Klaus Müller wies noch einmal auf das „mehrschichtige Verfahren“ hin. Jetzt gehe es nur darum, allgemein Flächen auszuweisen, auf denen möglicherweise Windräder gebaut werden könnten. Die Planung sei noch nicht abgeschlossen, es gebe noch das sogenannte Zielabweichungsverfahren, und die Ortsgemeinden müssten noch angehört werden, denn mehr als die Hälfte müsse der Planung zustimmen. Genau dieser Punkt führte auch zu Diskussionen. Zuvor hatte Hartmut Jopp vom Büro IGR in Rockenhausen die über 20 Stellungnahmen vorgetragen, der Rat, wo notwendig, Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Der Gemeinderat Glan-Münchweiler hatte gefordert, den westlichen Teil der ausgewiesenen Fläche auf seiner Gemarkung zu modifizieren (wir berichteten). Grund: Die Bereiche sollten geschützt werden, in denen der Naturschutz und die Naherholung der Einwohner Vorrang hätten. In der Begründung hieß es, die Hauptwanderwege verliefen durch die geplante Fläche. Diese Naherholungsflächen würden durch die geplanten Windenergieanlagen stark beeinflusst oder ganz verschwinden, etwa der Waldspielplatz. Angeführt wurden auch die Zerstörung der Natur durch Bauflächen, Eiswurf, Schallemissionen und Infraschall. Deswegen wurde gefordert, einen Teil der Fläche aus der Planung herauszunehmen. Im Abwägungsvorschlag hatte das Planungsbüro IGR argumentiert, die Begründung wegen befürchteter Beeinträchtigungen für Naherholung und Fremdenverkehr sei nicht ausreichend, weil eher subjektiv. Eine Beeinträchtigung werde nicht befürchtet, vielmehr entstünden durch Windräder interessante Wegepunkte, die von Wanderern gerne besucht würden. Dies könne durch Informationstafeln zu Windenergie, Klimaschutz et cetera ergänzt werden. Diese Einschätzung nannte CDU-Ratsmitglied Fred Müller, gleichzeitig Ortsbürgermeister von Glan-Münchweiler, ebenfalls „subjektiv“. Im Gemeinderat habe man sich einstimmig auf die Meinung zum Teilflächennutzungsplan geeinigt, da zum einen die Naherholung ein wichtiges Thema sei. Auch habe Ratsmitglied Heiko Kopp einen interessanten Vortrag zum Thema Infraschall gehalten. Dieser sei von manchen Leuten zu spüren, was Untersuchungen belegt hätten. Infraschall könne zu Herzstörungen und Unwohlsein führen, weshalb man ausreichend Abstand zu Wohnbebauung einhalten müsse. Bürgermeister Klaus Müller entgegnete, man halte sich an die Vorgabe, den Normabstand von 800 Metern. Man dürfe das „große Ziel“ nicht aus den Augen verlieren, sagte er mit Blick auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima. Auch wies er Kritik zurück, dass die Gemeinde nicht genügend informiert worden sei. Ihr bleibe die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für die fragliche Fläche aufzustellen. Dann könnten die Bedenken und Befürchtungen im Rahmen der Bauleitplanung einfließen, lautete auch der Vorschlag des Planungsbüros. Bei der Abstimmung über den Abwägungsvorschlag gab es vier Gegenstimmen und eine Enthaltung. Auch Manfred Weißmann (SPD) hatte zuvor angekündigt, mit der Gemeinde Glan-Münchweiler zu stimmen. Heiko Kopp aus Glan-Münchweiler hatte Einspruch gegen die Planung und Änderung des Flächennutzungsplans erhoben. Er kritisierte, dass das Büro nicht mit der notwendigen Objektivität vorgegangen sei, das gesamte Verfahren nicht in der geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit erfolgt und die Ortsgemeinde bei dem vorgezogenen Verfahren nicht gehört worden sei. Er forderte eine Bürgerbeteiligung. Klaus Müller sagte dazu, dass Bürgerentscheide zu Bauleitplänen nicht zulässig seien. Das Planungsbüro wies zurück, dass es keine vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben habe und über wichtige Aspekte nicht richtig aufgeklärt worden sei. Auch hier gab es vier Gegenstimmen gegen den Abwägungsvorschlag und eine Enthaltung. Schließlich hatte noch Günther Mohrbach aus Glan-Münchweiler eine Stellungnahme abgegeben. Er hatte unter anderem geschrieben, „nur verständnislose Technokraten können solche absurden Ideen entwickeln, Großwindanlagen in den Wald zu stellen“. Auch seine Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, Bedenken zurückgewiesen. Schließlich wurde der Entwurf mit 17 Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen vom Rat angenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Zielabweichungsverfahren einzuleiten. Schließlich soll die Zustimmung aller Gemeinden eingeholt werden. Beschlossen hat der Rat auch, sich am Bewerbungsverfahren zur Aufnahme ins EU-Förderprogramm „Leader“ zu beteiligen. Die Verwaltung schreibt die Arbeiten für die Sanierung der Verwaltungsgebäude in Glan-Münchweiler aus, wo die Verbandsgemeinde zu den Kosten in Höhe von 376.000 Euro 60 Prozent Zuschuss erhält. Für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Matzenbach muss die Gemeine 114.000 Euro aufbringen, aus Fremdenverkehrsmitteln schießt die Verbandsgemeinde 10.000 Euro zu. (ba)

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