Rheinpfalz Leitfaden für Ausgrabungen

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Mainz. Wer darf unter welchen Umständen, welche Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs bergen? Ein Leitfaden, den das Mainzer Innenministerium jetzt veröffentlicht hat, soll in dieser strittigen Frage für Klarheit sorgen.

Der Heltersberger Uwe Benkel hat sich als Vermisstenforscher einen Namen gemacht. Für die Suche nach Überresten von Flugzeugen, die im Zweiten Weltkrieg abgestürzt sind, hat er die Landesverdienstmedaille bekommen. Der Hobbyforscher fühlt sich mittlerweile aber, wie berichtet, von den Archäologen des Landes gegängelt. Die wiederum verweisen auf Gesetze und Urteile und beurteilen Benkels Arbeit kritisch. Seitdem die RHEINPFALZ vor ein paar Wochen über den Fall berichtet hat, herrscht bei den Vermisstenforschern Unruhe. Unterstützer Benkels sehen dessen Lebenswerk bedroht und schimpfen auf die Direktion Landesarchäologie, die bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) angesiedelt ist. Die dortigen Wissenschaftler seien neidisch auf Benkel und dessen Arbeitsgruppe Vermisstenforschung, heißt es etwa in Leserbriefen oder im Internet. Das Innenministerium will nun für klare Regeln sorgen. Es hat ein Merkblatt erstellt. Darin wird geschildert, wie mit sterblichen Überresten von Kriegsopfern zu verfahren ist. Der Leitfaden richtet sich an die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbänden. Auf diesem Weg sollen die Ordnungsbehörden und die bei den Landkreisen und Städten angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörden über die empfohlene Vorgehensweise informiert werden. In dem Schreiben steht, dass sterbliche Überreste von Soldaten unter dem Schutz der Genfer Konvention stehen. Zudem gehe aus dem sogenannten Gräbergesetz hervor, dass Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft besonders zu gedenken sei. Daher sei sicherzustellen, dass die sterblichen Überreste der Soldaten „in respektvoller und würdiger Weise behandelt und geborgen werden“. Nach Möglichkeit solle die Identität der Verstorbenen festgestellt werden. Das Innenministerium bezieht auch klar Stellung zu der Frage, was Kulturdenkmäler sind. Seitens der Vermisstenforscher wird nämlich argumentiert, dass die Flugzeugwracks aus dem Zweiten Weltkrieg keinesfalls als solche zu klassifizieren seien. Im Merkblatt steht dazu: „Zu den Kulturdenkmälern gehören auch archäologische Funde und somit potenziell jede Art von Überresten der Kriege in Deutschland.“ Vor diesem Hintergrund müssten die Vorschriften des Denkmalschutzes beachtet werden. Konkret bedeute das: Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen seien nur mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde zulässig. Diese Behörde entscheide im Einvernehmen mit der bei der GDKE angesiedelten Landesarchäologie. Unmissverständlich heißt es in dem dreiseitigen Schreiben aus Mainz zudem: „Personen, die ohne (...) Genehmigung Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen (...) durchführen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.“ EINWURF |gana

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