Rheinpfalz „Lärmschutzwand bringt Entlastung“

Über ihr Lärmsanierungsprogramm hat die Bahn in mehreren Gemeinden des Landkreises Kaiserslautern informiert. Während in Hauptstuhl und Landstuhl nach Angaben der Bürgermeister bereits klar ist, dass zur Entlastung der Anlieger Lärmschutzwände errichtet werden sollen, steht diese Entscheidung in Hochspeyer noch aus.

Eine bis zu drei Meter hohe Wand auf dem Bahndamm oder passiver Lärmschutz wie Lärmschutzfenster und -Rollläden oder spezielle Dämmung für Häuser entlang der Bahntrasse: Das sind die beiden Optionen, zwischen denen sich die Gemeinde entscheiden kann, erläutert Hochspeyers Ortsbürgermeister Hans-Norbert Anspach. „Bei uns verläuft die Bahnstrecke ja mitten durch den Ort“, gibt er zu bedenken, dass eine Wand die Gemeinde optisch in zwei Teile trennen würde. Das hätten bei der Informationsveranstaltung diese Woche auch etliche Bürger erkannt. „Einer hat sogar den Vergleich mit der Berliner Mauer gezogen“, merkt der Ortsbürgermeister scherzhaft an. In der Frage Lärmschutzwand oder passiver Lärmschutz wünscht sich Anspach eine möglichst breite Bürgerbeteiligung: „Die Hochspeyerer sollen sich jetzt Gedanken machen, was ihnen lieber ist“, appelliert er an die Bürger, „mir einfach eine E-Mail zu schicken“. Wenn die Meinungsbildung abgeschlossen sei, werde der Rat das Für und Wider diskutieren und dann im Frühjahr eine Entscheidung treffen, kündigt er an. In Frankenstein hat der Rat bereits im September entschieden, dass die Bahnanlieger Geld für Lärmschutzmaßnahmen erhalten sollen. In Landstuhl und Hauptstuhl, wo in den vergangenen Tagen ebenfalls Infoveranstaltungen stattfanden, soll es hingegen beides geben: In der Sickingenstadt würden Lärmschutzwände entlang der Wohnbebauung gebaut, informiert Bürgermeister Ralf Hersina auf Anfrage: „Damit eine echte Entlastung der Anwohner erzielt wird, muss die Wand bei uns beidseitig mit einem bestimmten Lochblech ausgestattet werden. Ansonsten würde der Verkehrslärm auf der parallel verlaufenden Bahnstraße durch die Wand reflektiert.“ Häuser, die trotz der Lärmschutzwand immer noch über den Grenzwerten von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht lägen, könnten später auch Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der Kosten für passiven Lärmschutz beantragen. Doch dies gelte generell nur für Häuser, die vor dem 1. April 1974 gebaut wurden, da danach das Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet wurde. „Diese Stichtagsregelung hat für Unmut gesorgt, viele Leute fühlen sich ungerecht behandelt“, berichtet Hersina. „Aber das Gesetz ist nun mal leider so wie es ist“, fügt er hinzu. In Hauptstuhl sind es nach Angaben von Ortsbürgermeister Gerald Bosch nur drei Häuser, die infrage kommen. Ohnehin gebe es jetzt noch keine Zuschüsse. Der Bahn gehe es zunächst nur darum, die Bürger über die Möglichkeiten zu informieren. „Leute, die ihre Häuser jetzt mit besseren Fenstern ausstatten, müssen alles selber zahlen“, weist Bosch darauf hin, dass die Bahn nicht rückwirkend zahle. Mit einer Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen sei erst in den Jahren 2018/19 zu rechnen. Klar sei jedoch schon jetzt, dass in Hauptstuhl auf der Südseite der Gemeinde von der Firma Honda Ecker bis zum Bahnhof und auf der Nordseite von der Güterbahnhofstraße bis zur K 3 eine Lärmschutzwand errichtet werde. „Eine drei Meter hohe Schutzwand bringt eine Lärmreduzierung von zehn Dezibel – das bedeutet die Hälfte des jetzigen Lärms“, erklärt der Ortsbürgermeister. Zudem wolle die Bahn bis 2020 Güterzüge, die jetzt noch auf besonders lauten Stahlrädern rollten, mit leiseren Rädern ausstatten: „Das bringt eine weitere Entlastung.“ (oef)

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