Rheinpfalz Keine Events in der Tennishalle erlaubt

So wird die Tennishalle in Münchweiler in Zukunft nicht aussehen. Die Umnutzung für Veranstaltungen mit Bestuhlung in der Tennis
So wird die Tennishalle in Münchweiler in Zukunft nicht aussehen. Die Umnutzung für Veranstaltungen mit Bestuhlung in der Tennishalle wurde zum zweiten Mal vom Gemeinderat abgelehnt.

«MÜNCHWEILER.» „Ich hatte gedacht, nach der ersten Ablehnung sei die Sache vom Tisch“, sagte Ortsbürgermeister Georg Denz. Der Antragsteller wollte eine „temporäre Mehrzweckhalle“, das heißt ihre Nutzung bei zehn großen Veranstaltungen, für die die Halle entsprechend bestuhlt wird. Quer durch den Gemeinderat sprachen sich die Mitglieder gegen diesen Antrag aus. Die Parkplatzsituation und das Wohngebiet würden solche Großevents nicht erlauben, hieß es. Befürwortet wurde jedoch die Umnutzung der Kegelbahn in ein Nebenzimmer, ein Raucher- und Abstellraum sowie eine Toilettenanlage. Es herrschte Harmonie in der letzten Ratssitzung vor den Kommunalwahlen. Alle Beschlüsse gingen einstimmig durch. Also auch der Haushaltsplan für 2019. Denz zeigte sich erfreut, zum Abschluss seiner Tätigkeit einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren zu können. Einziger Wermutstropfen: Obwohl die Umlagen für Verbandsgemeinde und Kreis prozentual unverändert sind, müssen mehr Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde abgeführt werden, weil die Steuereinnahmen steigen. Für Investitionen sind im Etat nur 23.500 Euro eingestellt. Dabei geht es um einem Restbetrag von 15.500 Euro für die Kücheneinrichtung des Kindergartens Max und Moritz sowie für die Anschaffung von Geräten für den Trimm-dich-Pfad von 8000 Euro. Der Ausbau der Hauptstraße zwischen Hanauer Straße und Bahnübergang ist zurückgestellt worden. Anlass war das mit 85 Prozent gegenüber den Schätzkosten „überhöhte Submissionsergebnis“, wie Denz mitteilte. Der Rat stimmte zu, dass die Hauptstraße in einem Jahr erneut ausgeschrieben, die Maßnahme dann in einem Zug ausgeführt werden soll. Festgeschrieben wurde auf Antrag von Ulrike Kästner (CDU), bei der Bahn zügig nachzufragen, wie es mit der Kabelverlegung im Bereich Bahnhäuschen aussieht. Schnellstmöglich angegangen werden soll die Sanierung der Sandsteinstützmauer am Bahnübergang und der Abriss des Bahnwärterhäuschen. Auf den Weg gebracht wurde ein Pauschal-Abrechnungsvertrag für die katholische Kindertagesstätte Sankt Georg zwischen dem Träger, der Pfarrei Maria Königin, und der Ortsgemeinde. Der Vertrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Die Gemeinde verpflichtet sich darin, einen jährlichen Pauschalbetrag von 11.000 Euro an den Träger zu zahlen. Bezüglich weiterer Vertragsinhalte wegen Grünschnitts, Sandaustauschs sowie kleinerer Reparaturen an Spielgeräten gab der Rat lediglich grünes Licht für die Hecken-und Rasenpflege, was auch bisher schon kostenlos vorgenommen worden ist. Der Rat stimmte zu, dem Verein Zentrum Pfälzerwald Touristik beizutreten. Die Gemeinde erhofft sich davon eine Unterstützung des örtlichen Fremdenverkehrs. Auf Antrag von Joachim Weber (CDU) wird noch festgeschrieben, dass die Gemeinde beitragsfrei bleibt. Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Namens „Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler“ in „Zweckverband Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park Münchweiler an der Rodalb“ zu. Die in der Verbandsordnung zwischen der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde Rodalben und dem Kreis Südwestpfalz festgeschriebenen Anteile von je einem Drittel auf anfallende Gewerbesteuer wurde geändert. Die Gemeinde hatte in den vergangenen Jahren einen Verlust von 240.000 Euro zu tragen. Nun wurde beschlossen, dass die Aufteilung der Einnahmen erst von jener Summe erfolgt, die nach Abzug der Gewerbesteuer- sowie der Verbands- und Kreisumlage noch übrig bleibt. Joachim Weber (SPD) kritisierte, dass der gemeindliche Nachteil in all den Jahren nie zur Sprache gekommen sei. Denz sagte, rechtlich gesehen sei laut Vertrag die vorherige Verteilung richtig gewesen. Es sei aber dabei der Fehler passiert, dass die Verbandsordnung an die des Flughafens Zweibrücken angelehnt war, die Stadt Zweibrücken aber kreisfrei sei und weder Verbands- noch Kreisumlage abführen muss. Dies sei weder von der Verbandsgemeinde noch vom Kreis gewollt gewesen, so Denz. Der Rat beschloss zudem, den zuviel gezahlten Betrag zurückzufordern.

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