Rheinpfalz Keine ambulante Behandlung mehr

Es bleibt dabei: Der Berufungsausschuss in Koblenz hat entschieden, dass das Westpfalz-Klinikum, das bisher gesetzlich versicherte, neurologisch erkrankte Kinder versorgt hat, die Kinder nicht mehr ambulant behandeln darf. Die Eltern sind empört, die Grünen-Landtagsfraktion will vermitteln.

Der Berufungsausschuss für Ärzte in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hat die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz geteilt: Oberärztin Dagmar Dundurs, die in der Kinderambulanz neurologisch kranke Kinder behandelt, darf das zukünftig nicht mehr. Ihr wurde bereits im August die kassenärztliche Ermächtigung kurzfristig aberkannt, obwohl sie bereits seit zehn Jahren die neuropädiatrische Versorgung dieser Problemkinder im Auftrag der KV in Kaiserslautern und Umgebung sicherstellt. Ihr fehle die Zusatzqualifikation „Neuropädiatrie“, hatte die KV argumentiert und den Berufungsausschuss als nächste Instanz eingeschaltet. Daraufhin wurde der Fall vom Berufungsausschuss geprüft und gegen Dundurs entschieden. Die Elterninitiative der kranken Kinder, die von der betroffenen Mutter Sylvia Weis gegründet wurde, will für die medizinische Versorgung ihrer Kinder kämpfen. „Diese Entscheidung kann man nicht so im Raum stehen lassen“, sagte Weis. „Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die KV ihren Versorgungsauftrag erfüllt.“ Solange sie den Versorgungsauftrag in Kaiserslautern nicht erfüllen könne, sollte wie bisher eine Ausnahmegenehmigung für Dagmar Dundurs erteilt werden. Fred Konrad, Landtagsabgeordneter der Grünen und selbst niedergelassener Kinderarzt in Kusel, hat ein Gespräch zwischen den Landtagsfraktionen und der KV im Landtag initiiert. Er erklärte, rein nach Rechtslage könne die KV so vorgehen, doch müsse sie jetzt zeigen, wie sie ihren Sicherstellungsauftrag zur Versorgung der Kinder erfüllen wolle. Es sei weder den Eltern noch den Kindern zuzumuten, dass sie zu den Untersuchungen nach Mainz, Trier oder Homburg fahren, zumal nicht genügend niedergelassene Pädiater und Neuropädiater vorhanden seien. Konrad spricht aus Erfahrung. Er könne die EEG-Termine in seiner Praxis nicht ausweiten, da sonst die Wartezeiten zu lang würden. Neurologische Untersuchungen seien noch zeitaufwendiger und dafür werde auch die Ermächtigung der KV benötigt beziehungsweise der Zusatz „Neuropädiater“. Professor Gerhard Rupprath, bis 2013 Chefarzt der Kinderklinik und medizinischer Berater der Elterninitiative, geht mit der Entscheidung des Berufungsausschusses härter ins Gericht: „Ich finde die Entscheidung richtig schlimm, so geht es gar nicht.“ Hier würde das Recht der Kinder missachtet. Die Geschäftsführung des Westpfalz-Klinikums äußerte sich nicht zu dem Thema. (ita)

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