Rheinpfalz Kein Dachgarten, kein Mini-Wipfelpfad

Nichts wird aus Mini-Wipfelpfad und Garten unter beziehungsweise auf dem Dach der erweiterten Fischbacher Kindertagesstätte (Kita). Der Verwirklichung entsprechender Ideen (wir berichteten am 15. März) hat die Kommunalaufsicht einen Riegel vorgeschoben und die Gemeinde auch sonst eng gegürtet: Die 2015 verhängte 25-prozentige Haushaltssperre besteht weiter.

Aufgrund der kommunalaufsichtlichen Vorbehalte musste der Ortsgemeinderat die Entwurfsplanung für die Kita neu beschließen und strich entsprechend den Vorgaben des Kreisjugendamtes ersatzlos sowohl den Dachgarten als auch den kleinen „Baumwipfelpfad“ im Innenbereich. Ferner hatte die Kreisverwaltung wegen der Prüfung von Zuschussmöglichkeiten für eine moderne energetische Sanierung die getrennte Ausweisung der Kostenschätzung für Heizung und Warmwasserversorgung verlangt. Aufgrund der Änderungen reduzieren sich die Gesamtkosten für die Sanierung des ehemaligen Schwesternhauses und den Neubau auf 985.000 Euro. An Zuwendungen zu erwarten sind laut Information der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland insgesamt 570.000 Euro. Der geänderten Planung stimmte der Rat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Vorausgegangen war eine erneute Diskussion über den Gesamtentwurf, die der Ortschef und das Ratsmitglied Matthias Schreiber jedoch mit dem Verweis auf den am 15. März gefassten Beschluss beendeten. Von dem im Februar verabschiedeten Nachtragshaushalt hat die Kommunalaufsicht einen Teilbetrag in Höhe von 40.000 Euro genehmigt. Das Geld wird für die Finanzierung der Planung und Kostenberechnungen im Zuge der Kita-Erweiterung gebraucht. Die Genehmigung des weitaus größeren Betrags von 327.000 Euro hat die Verwaltung indes zurückgestellt mit der Begründung, die Angelegenheit sei „noch nicht vollständig entscheidungsreif“. Weil noch kein Förderantrag vorliege, könne das Jugendamt die unabweisbare Notwendigkeit der Maßnahme noch nicht abschließend beurteilen. Darüber hinaus beanstandet die Kommunalaufsicht den unausgeglichenen Haushalt wegen Rechtsverletzung. „Das muss sie tun, das ist ein ganz normaler Vorgang“, sagte Michael Schreiber. Was den Ortschef jedoch ärgert, sind die ambivalenten Feststellungen der Kreisverwaltung, dass die geforderten und vom Rat beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen einerseits von der Kommunalaufsicht akzeptiert werden, diese aber andererseits über eben jenes Maßnahmenpaket urteilt: „Angesichts der Dimension der haushaltsrechtlichen Schieflage reichen die beschlossenen Maßnahmen längst nicht aus, eine spürbare Verbesserung der Finanzlage zu erreichen. Nach wie vor werden jährlich sechsstellige Fehlbeträge erwirtschaftet. Es werden in den kommenden Jahren daher weitere einschneidende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung erforderlich sein.“ Aus diesem Grund, erklärte Schreiber dem Rat, belasse es die Kommunalaufsicht bei der 2015 verhängten 25-prozentigen Haushaltssperre. „Wenn wir kein Konsolidierungskonzept aufgestellt hätten, wäre es also genauso gut gewesen“, sagte er. „Da fühlt man sich vorgeführt. Wir haben unsere Aufgaben gemacht und erwarten jetzt auch eine entsprechend faire Behandlung durch die Kommunalaufsicht.“ Den Erlass einer am 1. Juli in Kraft tretenden Satzung zur Erhebung von Zweitwohnungssteuer beschloss der Rat einstimmig. Der Einführung einer Zweitwohnungssteuer hatte das Gremium grundsätzlich schon im Januar zugestimmt, allerdings wegen der Klärung offener Detailfragen noch keine entsprechende Satzung verabschiedet. Ebenfalls ohne Gegenstimme fasste der Rat die Satzung über die Begründung des besonderen Vorkaufsrechts neu, um sie an die geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Laut Schreiber bezieht sich das Vorkaufsrecht auf Grundstücke zur eventuellen Erweiterung des Zeltplatzes im Neufeld, des Friedhofs und der Wiese, auf der die Falknerei ihre Flugvorführungen abhält. Zu einer gemeinsamen Gedenkfeier anlässlich des Kriegsendes lädt die elsässische Gemeinde Lampertsloch die Bürger Fischbachs und Petersbächels ein. Die Feier findet am Sonntag, 8. Mai, ab 11 Uhr am Rathaus Lampertsloch statt. Erster Beigeordneter Uwe Kunz weist darauf hin, dass in Frankreich bei solchen Anlässen Wert auf angemessene Kleidung gelegt werde. Für Herren gelte Anzugspflicht. (brl)

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