Rheinpfalz Kaiserslautern: Lebensgefährtin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

Die Frau wurde nach notärztlicher Erstversorgung wegen akuter Lebensgefahr ins Krankenhaus gebracht. Derzeit können gesundheitli
Die Frau wurde nach notärztlicher Erstversorgung wegen akuter Lebensgefahr ins Krankenhaus gebracht. Derzeit können gesundheitliche Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden.

Wegen versuchten Totschlags ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei gegen einen Mann aus Kaiserslautern. Dem 36-Jährigen wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin am Dienstagabend im Streit massiv und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die 25-jährige Frau erlitt dadurch schwerste Verletzungen. Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz in einer gemeinsame Pressemitteilung schildern, wurde die Frau nach notärztlicher Erstversorgung wegen akuter Lebensgefahr ins Krankenhaus gebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt können gesundheitliche Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden.

Die Polizei griff den Täter am Hauptfriedhof auf




Der mutmaßliche Täter verständigte selbst gegen 20.40 Uhr über Notruf die Polizei und gab am Telefon an, dass er seine Lebensgefährtin gewürgt habe und sie nun bewusstlos sei. Bis zum Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst entfernte sich der Mann aus der Wohnung; er meldete sich jedoch in der Folge mehrmals bei der Polizei und gab seinen Aufenthaltsort bekannt. Eine Polizeistreife griff den 36-Jährigen schließlich in der Nähe des Hauptfriedhofs auf und konnte ihn widerstandslos festnehmen.

Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl



Der Mann wurde am Mittwochnachmittag dem Ermittlungsrichter am Kaiserslauterer Amtsgericht vorgeführt. Vor dem Richter machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen der Schwere der Tat, der er verdächtig ist.

Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft



Weil der 36-Jährige bereits im Frühjahr dieses Jahres wegen eines Falls von Gewalt in engen sozialen Beziehungen zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, erging Haftbefehl auch wegen Wiederholungsgefahr. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.

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