Rheinpfalz Gräfensteiner Holzrechte bleiben bestehen

Die ehemaligen Herren der Burg Gräfenstein verschafften ihren Untertanen mit den Gräfensteiner Forstrechten Zugang zu ihrem Wald
Die ehemaligen Herren der Burg Gräfenstein verschafften ihren Untertanen mit den Gräfensteiner Forstrechten Zugang zu ihrem Wald und erlaubten die Nutzung.

Nachdem in zurückliegender Zeit größere Probleme für die Bürger bestanden, ihr im Jahr 1362 erstmals urkundlich erwähntes Waldnutzungsrecht auszuüben, wurde nun eine einvernehmliche Lösung in Sachen Gräfensteiner Holzrechte gefunden.

Darüber verhandelt hatten Verbandsbürgermeister Werner Becker, Merzalbens Ortschef Benno Schwarz mit Rechtsanwalt Stephan Neuberger (Pirmasens) auf der einen Seite und Olga Schornick, zuständig für die Liegenschaftsverwaltung bei der Zentralstelle der Forstverwaltung Rheinland-Pfalz, auf der anderen Seite. Ergebnis: Das verbriefte Recht, Brennholz aus dem Wald zu holen, besteht uneingeschränkt weiter. Mehr noch: Das Recht bleibt auch in der Kernzone erhalten, heißt es in der offiziellen, noch nicht veröffentlichten Bekanntmachung. Wie Ortschef Benno Schwarz auf RHEINPFALZ-Anfrage am Dienstag sagte, gab es bezüglich der Ausübung der Gräfensteiner Holzrechte in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Meinungsverschiedenheiten. „Teilweise bestanden sowohl beim Forst, als auch in der Bevölkerung hierüber irrige Vorstellungen,“ so Schwarz. „Es ist nicht neu verhandelt worden, sondern ein Übereinkommen darüber angestrebt worden, was das alte Recht hergibt“, betonte er. Auch habe es dringend Klärungsbedarf gegeben, denn würde das Gräfensteiner Holzrecht über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht mehr ausgeübt, verfiele es. Es galt also, eine künftige Beeinträchtigung oder gar vollständige Aushebelung dieser Waldnutzung durch den Forst zu vermeiden. Zu klären war unter anderem, für welches Holz die Rechte gelten, ob mit der Motorsäge gearbeitet und fürs Holzholen die Waldwege mit Autos befahren werden dürfen, ob man eine Erlaubnis vom Forst braucht und die Rechte auch in der Kernzone gelten. Darüber wurde zunächst mit dem Forstamt Hinterweidenthal verhandelt, wobei keine Einigung erzielt werden konnte. Danach wurde die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt kontaktiert. „Die Verhandlungen waren nicht ganz leicht. Aber es ist uns gelungen, den Erhalt der Gräfensteiner Holzrechte nachhaltig zu sichern,“ freuen sich die Verfechter des historisch verbrieften Rechts. Auch Olga Schornick betont im Schlussschreiben vom 6. Oktober: „Es hat mich sehr gefreut, dass wir zu einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit gekommen sind.“ Diese Lösung sieht nun vor, dass die Gräfensteiner Forstrechte zur Werbung von Brennholz uneingeschränkt gelten. Berechtigt zur Ausübung der Rechte sind Bürger, die mindestens ein Jahr im Bereich des ehemaligen Gräfensteiner Landes wohnen, also in den Gemeinden Rodalben, Merzalben, Clausen, Leimen, Petersberg und Münchweiler (allerdings nur die Bewohner rechts der Rodalb, links ist Hanauisches Gebiet). Genehmigt ist es, Holz für den Eigenbedarf in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich im Wald zu schlagen und zu holen. Das Recht gilt für dürre Bäume bis zu einer Stärke von neun Zentimetern über dem Stock, Schlagabraum (Baumreste nach der Holzernte durch den Forst) bis zu einer Stärke von drei Zentimetern und Windfallholz, wobei der Einzelwindfall nicht größer als 1,25 Ster sein darf. Eichen sind davon ausgenommen. Auch haben die Bürger das Recht, beim Forst Abraumholz zur Selbstwerbung zu erwerben, wozu ein Vertrag mit dem Forst zu schließen ist. Die Gräfensteiner Holzrechte bleiben uneingeschränkt auch in der sogenannten Kernzone erhalten. Es dürfen überall Motorsägen – mit den üblichen Vorschriften wie Motorsägeschein, Schutzkleidung, Helm – eingesetzt werden. Das Holzmachen ist an keinen festen „Waldtag“ gebunden, sondern kann an jedem beliebigen Werktag ausgeführt werden. Es dürfen zum Abfahren des Holzes Autos benutzt werden, ohne dass es einer Erlaubnis des Forstes bedarf. Um Missbrauch vorzubeugen, wird bei den Ortschefs und der Verbandsgemeinde-Verwaltung eine Liste der Werber angelegt und es werden Holzscheine ausgestellt, die jeweils zwei Monate gültig sind und als Berechtigung vorgezeigt werden können. Zu der Einschränkung, dass die Wege in der streng geschützten Kernzone nicht mehr oder nur sehr beschwerlich zu benutzen sind, erläuterte Schwarz: „Grundsätzlich müssen die Hauptwege in der Kernzone für Hilfeleistungen freigehalten werden“, sind also auch für die Ausübung der Gräfensteiner Holzrechte nutzbar. Sein Resümee: „Ich bin zufrieden mit dieser Lösung. Es ging darum, dass endlich Klarheit herrscht, wer was im Gräfensteiner Wald machen darf oder nicht.“

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