Rheinpfalz Das Verfahren

Das Grundstück, auf dem eine künftige THW-Unterkunft stehen wird, ist grundsätzlich im Eigentum des Bundes. Der Immobilienbesitz des Bundes wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) verwaltet. Sie ist auch zuständig für notwendige Neubauten. Um eine neue THW-Unterkunft bauen zu können, richtet die Bima einen „Erkundungsauftrag“ an den Landesbaubetrieb, in Rheinland-Pfalz an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). Dessen Aufgabe ist es, mögliche Varianten darzustellen und eine wirtschaftliche Variante zu realisieren. Der LBB ist auch zuständig für Planung und Ausschreibung. Im Falle Hauenstein kommen Vertreter des LBB am kommenden Freitag nach Hauenstein, um die Örtlichkeiten (erneut) in Augenschein zu nehmen. Wenn das Gebäude steht, ist die BIMA Eigentümerin und vermietet es an das THW. (ran)

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