Rheinpfalz Brennholz nicht mehr so gefragt

Die Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2015 standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung in Oberweiler-Tiefenbach. Trotz eines erhöhten Einschlags muss wieder mit einem Defizit gerechnet werden.

Heinrich Lutzer, Leiter des Forstreviers Wolfstein, ging bei seinem Rückblick auch auf die beiden Vorjahre ein. Im Jahr 2013 hatte die Gemeinde noch einen Gewinn von über 1500 Euro erzielt. Im vergangenen Jahr waren wegen der geringen Nachfrage nach Brennholz nur 63 statt der geplanten 160 Festmeter eingeschlagen worden. Das führte zu einem Defizit von knapp 3900 Euro, zu dem auch die 500 Euro für Wegebau beitrugen. Von dem Brennholz sind 40 Festmeter noch nicht verkauft, so dass mit weiteren Einnahmen gerechnet werden kann. Für 2015 hat Lutzer einen Einschlag von 270 Festmetern geplant, falls sich wie 2013 ein Großabnehmer für Brennholz findet. Aufgrund der Fixkosten von 5500 Euro und der Ausgaben für die Holzernte (7700 Euro) ist wieder ein Defizit in Höhe von 1550 zu erwarten. Den höheren Einschlag hält Lutzer für gerechtfertigt, da der Wald regelmäßig durchforstet werden muss, um für vitale Bäume Platz zu schaffen. Für eine nachhaltige Nutzung ist seit 2009 ein jährlicher Einschlag von 222 Festmetern möglich. Tatsächlich wurden aber im Jahresdurchschnitt seitdem nur 149 Festmeter geerntet. In der Diskussion ging es vor allem um die Schäden auf den Wegen, die durch schwere Maschinen und Fahrzeuge verursacht werden. Dadurch entstehen der Gemeinde teilweise erhebliche Kosten. Eine Möglichkeit sieht der Gemeinderat darin, dass das Holz vom Eichelberg über die befestigten Wege nach Einöllen abtransportiert wird. Die Forstwirtschaftspläne wurden einstimmig befürwortet. Eine erfreuliche Mitteilung konnte Ortsbürgermeister Günter Schwambach beim Thema Spenden machen. Der „Brunnenclub“ hat 2836 Euro für Ruhebänke gespendet, der Gesangverein 6700 Euro, damit Spielgeräte angeschafft werden können, und 300 Euro für die geplante Foto-Chronik der Gemeinde. Die Räte beschlossen einstimmig die Annahmen dieser Spenden. Abschließend erklärte Schwambach, dass bei der Verletzung eines Menschen oder eines Tieres durch Hundebiss die Gemeinde und die Verbandsgemeinde alle rechtlichen Schritte unternehmen würden, die ihnen möglich seien. Entscheidend sei aber, dass der Betroffene Anzeige erstatte. (dhb)

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