Rheinpfalz Angeklagter bestreitet Tritt in den Rücken

Hat ein 20-jähriger Angeklagter aus Rodalben im Juni des vergangenen Jahres einen 19-Jährigen beleidigt, bespuckt und getreten? Dieser Vorwurf wurde am Montag vor dem Pirmasenser Amtsgericht unter dem vorsitzenden Richter Mark Edrich verhandelt. Ergebnis: Ein weiterer Prozesstag muss Licht ins Dunkel bringen. Weitere Zeugen müssen gehört werden.

Der Beschuldigte wollte sich am Montag „natürlich“ zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern, bestritt diese vehement. Er habe weder gespuckt, noch getreten. Ein Wortgefecht mit zwei geladenen Zeugen habe es aber gegeben. Konkret ging es um den Abend des 6. Juni 2014. Nach dem Besuch des Kienholzfestes in Münchweiler soll es auf dem Heimweg zu dem Angriff gekommen sein. Der Angeklagte und der vermeintlich Geschädigte kennen sich aus gemeinsamen Schultagen, hätten schon damals Probleme miteinander gehabt, schilderte der 19-Jährige vor Gericht. Er sowie eine Mitschülerin, ebenfalls Zeugin in dem Prozess und in das Wortgefecht verwickelt, seien damals vom Angeklagten gemobbt worden. Auch in der Schule habe es kleinere körperliche Auseinandersetzungen gegeben. Die Beleidigungen auf dem Heimweg vom Kienholzfest, die schließlich in Spucken und einem Tritt in den Rücken geendet hätten, seien vom 20-jährigen Angeklagten ausgegangen, berichtete der Zeuge. Der Angeklagte beschrieb den umgekehrten Fall. Einig waren sich beide Männer, dass sie sich daraufhin gegenseitig provoziert haben. Freunde des 19-jährigen Zeugen versuchten, den Angeklagten zurückzuhalten, doch er habe sich „durchdrücken“ können, sei dem 19-Jährigen nachgelaufen und habe ihn mit einem Tritt etwas unterhalb der Taille am Rücken getroffen, schilderte dieser das Geschehen. Ein Zeuge, der das Fest gemeinsam mit dem 19-Jährigen besucht hatte, bestätigte dessen Aussage. Die Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung von 20 Sozialstunden hatte der Angeklagte abgelehnt. „Ich habe nichts gemacht“, erklärte er dies vor Gericht. Jetzt muss er am Donnerstag, 10. September, noch einmal auf dem Pirmasenser Amtsgericht erscheinen, wenn weitere Zeugen vernommen werden. (snk)

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