1. FC Kaiserslautern Abhängig vom sportlichen Erfolg

Kaiserslautern und der FCK gehören genauso zusammen wie die städtische Stadiongesellschaft und der derzeitige Fußball-Zweitligist. Der Kauf des Fritz-Walter-Stadions 2003 durch die Stadiongesellschaft hat aus beiden Geschäftspartner gemacht. Eine nicht unbedingt leichte Kooperation, die heute auf CDU-Antrag auch Thema im Landtag ist.

Wenn Opel einen Husten hat, bekommt Rüsselsheim einen Schnupfen, heißt ein gängiger Spruch in der Opelstadt am Main. So eng wie Opel mit Rüsselsheim verbunden sind, so eng ist das Verhältnis zwischen der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft und dem 1. FC Kaiserslautern. Die Stadiongesellschaft, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Kaiserslautern, bekommt Probleme, wenn der Betzenberg seine Stadionmiete nicht zahlen kann. Im Jahr 2003 hat die Stadiongesellschaft das Fritz-Walter-Stadion und den Sportpark Fröhnerhof erworben. Die Stadiongesellschaft zahlte dafür 57,9 Millionen Euro an den FCK. Der Kaufpreis orientierte sich zum großen Teil an den Schulden, die den Verein damals drückten und an den Rand der Insolvenz brachten. Ziel der Übernahme der Liegenschaften durch die Stadiongesellschaft war die Entschuldung des Vereins und die Ausstattung mit frischem Geld. Und: die Rettung von Kaiserslautern als Austragungsort der Fußball-WM 2006. Dem FCK war beim Ausbau der Osttribüne die Puste ausgegangen. Und der Ausbau der Westtribüne und der Südtribüne sowie der Umbau der Nordtribüne zum WM-gerechten Stadion standen noch bevor … Die Stadionmiete bemaß sich im Wesentlichen an den Zinsleistungen, die die Stadiongesellschaft für einen 65-Millionen-Euro-Kredit in Form einer Namensschuldverschreibung jährlich erbringen musste. Damit wird klar, warum seinerzeit keine unterschiedliche Stadionmiete für die Erste und die Zweite Fußball-Bundesliga vereinbart wurde. 2,95 Millionen Euro gingen der Kalkulation nach auf das Konto von jährlichen Zinsleistungen. Weitere 200.000 Euro waren für die Tilgungsrücklage gedacht, zusätzliche 50.000 Euro für die Verwaltungskosten der Stadiongesellschaft. Der Kredit, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Stadt Kaiserslautern abgesichert wurde, wird im Jahr 2036 fällig. Es hakte immer wieder. Viermal musste die Stadiongesellschaft dem FCK eine Mietminderung einräumen. Zweimal musste Miete gestundet werden. Durch den Fall in die Zweite Liga konnte der Verein die Stadionmiete nicht in voller Höhe erwirtschaften. Die Mietminderungen summierten sich für die vier Spielzeiten auf 5,3 Millionen Euro, versehen mit Besserungsscheinen, die eine Rückzahlung des geminderten Mietbetrags in besseren wirtschaftlichen Zeiten des FCK verhießen. 2,8 Millionen Euro konnten zwischenzeitlich abgelöst werden. Ein Teil davon wurde mit substanzerhaltenden Investitionen des Vereins in das Stadion verrechnet. Die beiden Stundungen bestehen noch; die gestundeten Beträge sind zugunsten der Stadiongesellschaft hoch verzinst. Ja, der Verein zahlt im zweiten Jahr der Zweiten Liga die volle Stadionmiete von 3,2 Millionen Euro. Gleichwohl ächzt er unter den hohen Stadionkosten, zu denen vertraglich noch Betriebs- und Unterhaltungskosten in großem Umfang dazukommen. Das Modell folgt dem Antrag des FCK, um in der Zweiten Liga wirtschaftlich überleben zu können. Es geht von dem Gedanken aus, dass der Verein in der Ersten Liga mehr finanzielle Möglichkeiten besitzt, der Stadiongesellschaft eine attraktive Stadionmiete zu bezahlen, als in der Zweiten Liga. Das neue Pachtmodell soll dem Verein Planungssicherheit geben und auch Grundlagen für Investitionen. Das neue Pachtmodell holt nach, was im Jahr 2003 beim Erwerb der Liegenschaften durch die Stadiongesellschaft nicht zustande kam. Es sieht eine sogenannte Staffelmiete vor: eine höhere Stadionmiete als bisher in der Ersten Liga und eine niedrigere als bisher in der Zweiten Liga. Die Grundpacht in der Ersten Liga soll künftig 3,6 Millionen Euro betragen, die Grundpacht in der Zweiten Liga 2,4 Millionen Euro. Es verspricht weitere Einnahmemöglichkeiten für die Stadiongesellschaft, geknüpft indes an Zuschauerzahlen und den Erfolg im DFB-Pokal. Die Stadiongesellschaft wird abhängig vom sportlichen Erfolg des Vereins. Das neue Pachtmodell geht nur auf, wenn der FCK wieder, zumindest für einige Zeit, die Rückkehr in die Erste Liga schafft. Dann fließt die höhere, auskömmliche Stadionmiete für die Stadiongesellschaft. Ein dauerhaftes Verbleiben in Liga zwei würde ein Minus in der Kasse bedeuten. Für diesen Fall hat das Pachtmodell eine spitzfindige Vorsorge getroffen. Es hat Anleihe am Prinzip der kommunizierenden Röhren oder Gefäße genommen und einen sogenannten Pachtzinspool geschaffen. Darin sollen der Erlös von 2,625 Millionen Euro aus dem geplanten Verkauf des Sportparks Fröhnerhof an den FCK fließen sowie weitere mit dem FCK ausgehandelte 250.000 Euro. Der Pool soll die Mindereinnahmen ausgleichen, die die niedrigere Zweitligamiete für die Stadiongesellschaft bringt. Kritiker dieser Lösung sehen darin einen unbotmäßigen städtischen Vermögensverzehr. Die Stadiongesellschaft wehrt sich gegen einen Vorwurf der Verschleuderung städtischen Vermögens. Sie verweist, dass die Veräußerung an den FCK zum aktuellen Buchwert erfolgt. Ein Wertgutachten sichere den Verkaufspreis ab. Für das Abschmelzen des Vermögenswerts macht die Stadiongesellschaft Abschreibungen auf Aufbauten und Anlagen des Sportparks geltend. Das ist noch nicht klar. Die Stadiongesellschaft hat eine rechtliche Prüfung für die Änderung des Vertrags im Hinblick auf das EU-Beihilferecht eingeleitet. Der Kaiserslauterer Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) hat auf Druck der Kommunalaufsicht den Beschluss des Stadtrats zum neuen Pachtmodell vorläufig auf Eis gelegt. Der Steuerzahlerbund geht sehr emotional und populistisch an die Sache ran. Er lässt die Motivation der Stadiongesellschaft außen vor, die hinter dem neuen Pachtmodell steht. Er lässt auch die wirtschaftliche Bedeutung des FCK für Stadt und Region außer Acht. Die Stadiongesellschaft will den FCK nicht begünstigen, ihn aber so unterstützen, dass er als Mietzahler für sie nicht ausfällt. Juristen müssen klären, in wieweit eine solche Vorgehensweise mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht.

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