Rheinland-Pfalz Wertvolle Büste: Gericht hat Zweifel an Kaufvertrag

Mainz (lrs). Ein hessischer Autohändler ist im Streit mit dem Land Rheinland-Pfalz um eine Männerbüste im Schätzwert von 80.000 Euro gescheitert. Das Verwaltungsgericht Mainz wies seine Klage gestern ab. Die Polizei hatte die silberne Büste aus dem 17. oder 18. Jahrhundert sichergestellt, der Kläger forderte sie vergeblich zurück.

Der Autohändler hatte 2009 der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Büste und zwei weitere Kunstgegenstände übergeben. Ein Geschäftspartner in Italien habe damit zuvor seine Schulden bei ihm beglichen. Im Gespräch seien nacheinander drei Versionen gewesen. Erstens: Die drei Objekte habe der Geschäftspartner nach eigener Aussage geerbt. Zweitens: Sie seien nach dessen Angaben gestohlen. Drittens: Nur die anderen beiden Kunstgegenstände seien Diebesgut. Bei der Männerbüste berief sich der Kläger nun auf einen Vertrag, wonach der Geschäftspartner sie seinerseits für 1900 Euro rechtmäßig gekauft habe. Der Vorsitzende Richter Wilfried Eckert zweifelte das Dokument an. Es fehle der Käufername, und die Büste werde als Reiter beschrieben. „Das entspricht nicht dem, was wir hier haben“, sagte Eckert. Bei den anderen beiden Kunstobjekten hatte sich längst ein Diebstahl aus französischen Kirchenmuseen herausgestellt. Bei der Männerbüste hegte die Polizei den gleichen Verdacht, konnte sie aber keinem Diebstahl zuordnen. Eckert verwies darauf, dass sie umgearbeitet und womöglich von einem betroffenen französischen Museum nicht mehr erkannt worden sei. Der Kläger betonte dagegen, in diesem Fall sei fünf Jahre lang ohne Ergebnis ermittelt worden. Auch das spreche dafür, dass er der rechtmäßige Eigentümer sei. Die sichergestellte Männerbüste ist im Dommuseum in Mainz eingelagert. Das erklärt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in dieser Stadt. Der Autohändler aus dem Umland von Frankfurt kann jetzt in dem Streit noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.

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