Rheinland-Pfalz Verwarnungsgeld unterschlagen

«Trier». Mit drastischen Konsequenzen muss ein Polizist aus der Vorderpfalz rechnen. Der Beamte, der in Ludwigshafen und Landau im Einsatz war, hat Gebührenquittungen gefälscht, um Verwarnungsgelder für sich zu behalten, wie das Verwaltungsgericht Trier mitteilte. Das soll ihn nun gemäß dessen Entscheidung seinen Job kosten.

Der 53-Jährige habe bei einer Verkehrskontrolle 20 Euro von einem Fahrer kassiert, falsch quittiert und das Geld in die eigene Tasche gesteckt, teilte das Gericht gestern mit. Zudem habe er drei Quittungen gefälscht, um sie bei Gelegenheit zu nutzen. Ein deshalb 2016 ergangener Strafbefehl wurde rechtskräftig. Für das Gericht hat der Mann „im Kernbereich der ihm übertragenen Aufgaben als Polizeibeamter versagt“ und muss aus dem Dienst entfernt werden. Im Laufe des Verfahrens wurde der Vorwurf gegen den Beamten erweitert, weil er in 17 Fällen unbefugt dienstliche Abfragen mittels polizeilicher Datensysteme getätigt, entsprechende Ausdrucke gefertigt und außerhalb dienstlicher Räume aufbewahrt habe, so das Gericht. Er habe bei der Kontrolle „bewusst sein Auftreten als Polizeibeamter“ ausgenutzt, um unrechtmäßig an Geld zu kommen. Damit habe er die „unabdingbare Vertrauensgrundlage“ zerstört, auf die die Verwaltung bei ihren Beamten angewiesen sei, hieß es zur Begründung vom Gericht. Der entstandene Schaden von 20 Euro sei zwar gering – jedoch wiege die begangene Urkundenfälschung besonders schwer: Ein Polizist solle Straftaten verhindern und verfolgen, aber nicht selbst begehen. Der Polizist war in der Sache 2016 von einem Strafgericht bereits wegen Untreue in einem Fall und Urkundenfälschung in vier Fällen zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. In den Jahren 2008 und 2011 war er schon wegen unberechtigten Ausspähens dienstlicher Daten disziplinarrechtlich aufgefallen, wie das Gericht mitteilte. Er habe sich die vorangegangenen Disziplinarmaßnahmen im unteren Bereich des Maßnahmenkatalogs jedoch eindeutig nicht zur Warnung gereichen lassen, argumentierten die Richter. Insgesamt habe der Beamte mithin eine „uneinsichtige und unbelehrbare Grundeinstellung“ gezeigt, weshalb er sich für den öffentlichen Dienst untragbar gemacht habe. Der Fall des pfälzischen Polizeibeamten wurde in Trier verhandelt, weil das dortige Verwaltungsgericht landesweit für Disziplinarsachen zuständig ist. Das Urteil gegen den Beamten ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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