Rheinland-Pfalz Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung gehört in den Schulen in Rheinland-Pfalz zum verpflichtenden Unterrichtsprogramm. Die Radfahrausbildung, bei der die Regeln und das Verhalten im Straßenverkehr vermittelt werden, findet in der Regel in der dritten und vierten Grundschulklasse statt. Der Fahrradführerschein, den die Kinder dabei erwerben können, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jugendverkehrsschulen gibt es seit 1972, die Kultusministerkonferenz der Länder ließ sie damals wegen den vielen Verkehrsunfällen mit Kindern einrichten. Heute gibt es in den Städten in Rheinland-Pfalz überwiegend stationäre Jugendverkehrsschulen, die von den Städten unterhalten werden. Auf dem Land sind in der Regel mobile Schulen unterwegs, die Fahrzeuge dafür werden von den Kreisverwaltungen unterhalten. Den Unterricht übernehmen jeweils Polizeibeamte. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und die Deutsche Verkehrswacht sind seit 2003 Träger der Jugendverkehrsschulen. Die Deutsche Verkehrswacht ist gleichzeitig ihr Hauptsponsor. Nach ihren Angaben nimmt die Anzahl der Kinder, die nicht Fahrrad fahren können, seit Jahren zu. Betroffen seien vor allem Stadtkinder, Mädchen mit Migrationshintergrund, übergewichtige und überbehütete Kinder. Die Deutsche Verkehrswacht vertritt folgende Forderungen: Kindern sollte zu Hause, in der Schule und im Sportverein Gelegenheit zur Bewegung gegeben werden. Wenn möglich sollten Eltern ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule bringen, sondern zu Fuß. Weiter fordert die Organisation, dass es während der Radfahrausbildung genug Zeit für Einzelförderung und Nachschulungen geben sollte. (jtt)

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