Rheinland-Pfalz Treibjagd im Hunsrück: Jäger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Mit einem Termin vor Ort auf dem Grundstück des Opfers versuchte das Gericht bei einem Verhandlungstag im August den Tathergang
Mit einem Termin vor Ort auf dem Grundstück des Opfers versuchte das Gericht bei einem Verhandlungstag im August den Tathergang klären. Foto: dpa

Für zweieinhalb Jahre soll ein 61-jähriger Jäger dafür ins Gefängnis, dass er eine 86 Jahre alte Frau erschossen hat. Eigentlich hatte er Jagd auf ein Wildschwein gemacht.

Zu dieser Strafe verurteilte ihn das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Freitag wegen fahrlässiger Tötung. Damit schloss sich der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Nebenklage an. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Bei der Treibjagd im November 2018 hatte der 61-Jährige in Dalberg im Landkreis Bad Kreuznach ein Wildschwein schießen wollen. Dieses traf er auch, als er mehrere Schüsse abgab. Eine Kugel traf und tötete jedoch auch eine 86-jährige Frau in ihrem nahegelegenen Garten. Unstreitig hatte der Jäger auch diesen Schuss abgefeuert. Ob dies aber Folge eines unvermeidbaren Unfalls oder das Ergebnis großer Leichtfertigkeit des Schützen war, war die zentrale Frage des Strafprozesses.

Verteidiger: Der Jäger ist ausgerutscht

Die Verteidigung betonte, der 61-Jährige sei „ausgerutscht“ - so habe sich der Schuss gelöst, der hangabwärts vom Standpunkt des Jägers die Frau tötete. In diese Richtung - so versicherte es der Verteidiger - habe sein Mandant nie schießen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen wertete das als Schutzbehauptung. In seinem Schlussplädoyer warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, bewusst fahrlässig gehandelt zu haben: Leichtfertig habe er ganz bewusst mit seinem Gewehr hangabwärts geschossen, um das Wildschwein zu treffen. Dabei habe er nicht gewusst, dass sich die Getötete in ihrem Garten direkt in der Schusslinie befunden habe. „Das war eine ganz grobe Missachtung von Sicherheitsvorschriften“, sagte der Staatsanwalt am Freitag.

Richter: Abenteuerliche Angaben

Der Richter nannte die Angaben des Mannes insgesamt „schwammig“ und „abenteuerlich“. Die Sichtweise der Staatsanwaltschaft teile er vollumfänglich, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Der 61-Jährige hätte sich vergewissern müssen, dass kein Mensch in der Nähe ist, bevor er einen Schuss abgab, betonte auch er.

Keine Entschuldigung bei Angehörigen

Der Verteidiger des Jägers äußerte hingegen Zweifel an der Beweislage: „Ich denke es war ein falsches Urteil“, sagte er und kündigte an, Berufung einzulegen und das Urteil von der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. Der 61-jährige Jäger hatte sich bis zum Prozessende nicht bei den Angehörigen der Getöteten entschuldigt. Auch am Freitag verzichtete er auf die Möglichkeit, ein Schlusswort zu sprechen.

Mit einem Termin vor Ort auf dem Grundstück des Opfers versuchte das Gericht bei einem Verhandlungstag im August den Tathergang
Mit einem Termin vor Ort auf dem Grundstück des Opfers versuchte das Gericht bei einem Verhandlungstag im August den Tathergang klären. Foto: dpa
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