Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Tierquälerei-Vorwürfe: Drei Schlachthof-Mitarbeiter müssen vor Gericht

Betriebsgebäude der Pferdemetzgerei Härting im Stadtteil Einsiedlerhof in Kaiserslautern.
Betriebsgebäude der Pferdemetzgerei Härting im Stadtteil Einsiedlerhof in Kaiserslautern.

Gegen drei Mitarbeiter der Pferdemetzgerei Härting in Kaiserslautern ist Anklage erhoben worden. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, Tiere beim Schlachten zu Tode gequält zu haben. Auch gegen den Geschäftsführer des Schlachthofs gibt es Vorwürfe.

Etwa 40 Schweine, die auf unprofessionelle und damit sehr schmerzhafte Weise geschlachtet wurden, elf Rinder und drei Pferde, die ebenfalls qualvoll starben, bevor sie zu Fleisch- und Wurstwaren verarbeitet wurden – und ein Geschäftsführer, der seine Aufsichtspflicht verletzt haben soll. Diese Vorwürfe erhebt die Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft im Tierquälerei-Fall bei der Pferdemetzgerei Härting.

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Der Traditionsbetrieb in Kaiserslautern war im November 2021 in die Schlagzeilen geraten. Tierschützer und der SWR veröffentlichten Recherchen, nach denen es mindestens über Wochen hinweg massive Verstöße gegen die Tierschutzbestimmungen in der Westpfälzer Schlachterei gegeben haben soll. Mitte November war zudem Anzeige in derselben Angelegenheit gegen den Betrieb erstattet worden, so die Staatsanwaltschaft. Heimlich von Tierschützern angefertigte Video-Aufnahmen der Schlachtungen lagen der Anzeige bei.

„Rohe, unbarmherzige Gesinnung“

Zwei Experten hatten im Auftrag der RHEINPFALZ Ausschnitte der Videos begutachtet. „Das ist nicht zu glauben“, sagte der stellvertretende Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung in Celle, Michael Marahrens, über die fachlichen Fehler, die er in den Videos erkannte. Die Filme dokumentierten das „Fehlen jeglicher Sachkunde“ bei denen, die die Schlachtungen ausführten. In schweren Fällen könne man vom „Schächten“ der Tiere sprechen – dem Ausblutenlassen bei vollem oder kaum getrübten Bewusstsein. Und das ist in Deutschland verboten. Eine „rohe, unbarmherzige Gesinnung“ erkannte ein von der RHEINPFALZ befragter Jurist in Verhalten der Personen, die in den Videos zu sehen waren: Der Mannheimer Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Jens Bülte, ein Fachmann für Tierschutzrecht, urteilte, dass die Grundsätze des Tierschutzes hier „bewusst missachtet“ würden.

Unter Schmerzen verblutet

Die Anklage, über deren Zulassung nun das Amtsgericht Kaiserslautern entscheiden muss, geht in eine ähnliche Richtung. Die schwersten Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter des Schlachtbetriebs, 32 und 58 Jahre alt. Der 32-Jährige aus Kaiserslautern soll im Herbst 2021 über einen Zeitraum von etwa einem Monat rund 40 Schweine unzureichend betäubt und dennoch geschlachtet haben. Die Tiere hätten schon durch den Betäubungsvorgang an sich erhebliche Schmerzen erlitten, so die Staatsanwaltschaft: Die Elektrozangen, mit denen die Tiere durch Strom betäubt werden sollen, seien entweder falsch angesetzt oder defekt gewesen. Der Schnitt, der zum Ausbluten der Tiere führt, sei dennoch gesetzt worden. Laut der Ermittlungen sollen die Schweine ihr eigenes Verbluten teilweise noch rund eine Minute unter „erheblichen Schmerzen“ erlebt haben.

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Ähnliches haben den Ermittlungen nach elf Rinder und drei Pferde im selben Zeitraum im Herbst 2021 durchgemacht. An ihnen soll sich der ebenfalls angeklagte 58-Jährige schuldig gemacht haben: Er habe die Tiere mit einem Bolzenschussgerät betäuben sollen. Die Schlachtregeln schreiben vor, dass dabei immer ein zweites Bolzenschussgerät bereitliegen muss, falls sich zeigen sollte, dass der erste Schuss das Tier nicht vollständig betäubt hat. Dann muss sofort nachbetäubt werden. Der 58-Jährige aus dem Kreis Kusel habe hingegen nur ein Gerät verwendet und dieses in den Fällen, die die Staatsanwaltschaft untersucht habe, erst nachladen müssen. Auch er soll Tiere gequält haben, indem er den tödlichen Stich in den Hals ausführte, obwohl die Tiere erkennbar noch bei Bewusstsein waren. Bis zu fünf Minuten lang hätten daher einige Tiere noch leiden müssen.

Zwei streiten ab, einer schweigt

Der 32-Jährige habe die Vorwürfe bisher bestritten, so die Staatsanwaltschaft. Er bestehe darauf, die Tiere erst getötet zu haben, nachdem er sich von einer ausreichenden Betäubung überzeugt habe. Der 58-Jährige habe bisher „im Wesentlichen“ geschwiegen. Ein dritter Mann, 57 Jahre alt und aus dem Landkreis Kusel, soll dem 58-Jährigen bei den Qualschlachtungen assistiert haben und in drei Fällen selbst Rinder gequält haben – ihnen „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt“ haben, wie es im Tierschutzgesetz heißt. Der Mann bestreite die Vorwürfe bisher. Den beiden Hauptangeklagten drohen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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Nicht angeklagt, aber durch den Staatsanwalt einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt sieht sich der Geschäftsführer der Pferdemetzgerei Härting, Dirk Habermann, zugleich Obermeister der Fleischer-Innung Westpfalz. Seine Firma hat den eigenen Schlachtbetrieb in Kaiserslautern nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf Geheiß des Veterinäramts umgehend einstellen müssen und ihn im April dieses Jahres ganz abgemeldet.

Die Staatsanwaltschaft wirft Habermann die Verletzung seiner Aufsichtspflicht in allen beschriebenen Fällen vor. Bei einer Ordnungswidrigkeit kann die Anklagebehörde die Verfolgung übernehmen, wenn sie in derselben Angelegenheit zugleich mögliche Straftaten untersucht, was hier der Fall ist. Den Ermittlern gegenüber habe der Metzgermeister die Vorwürfe bestritten. Für eine Stellungnahme war Habermann am Dienstag nicht zu erreichen.

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