Rheinland-Pfalz Streit um Blockade-Aufruf

Koblenz (lrs). Im Streit um den Aufruf zu einer Blockade des Eifel-Fliegerhorstes Büchel will das Verwaltungsgericht Koblenz innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Das sagte der Vorsitzende Richter gestern bei der Verhandlung.

Es geht um einen Aufruf in einem Flugblatt, das ein Atomwaffengegner aus Heidelberg und Gleichgesinnte bei einer Kundgebung in Koblenz im Mai 2013 verteilen wollten. Die Stadt sah darin einen Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat und verbot, das Blatt zu verbreiten oder auf anderem Wege zu der Blockade aufzurufen. Dagegen legte der Mann Klage ein.

Der Atomwaffengegner verweist auf das Versammlungsrecht und beruft sich auf frühere Fälle, die im Sinne von Klägern entschieden worden seien.

x