Rheinland-Pfalz Richter: Gutsherrenart bei Lotto

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Koblenz (lrs). Wegen Betrugs ist der ehemalige Geschäftsführer der rheinland-pfälzischen Lottogesellschaft, Hans-Peter Schössler, gestern zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 66-Jährige nach dem Urteil des Koblenzer Amtsgerichts insgesamt 72.000 Euro in zwei Raten zahlen.

In dem Fall ging es um zwei von Tippern nicht abgeholte Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009, die von Lotto Rheinland-Pfalz nicht wie vorgeschrieben an den Deutschen Lotto- und Totoblock gemeldet wurden. Der Vorsitzende Richter Armin Steinhauser fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte. „Tutto Lotto, das bin ich“, umschrieb er das Verhalten Schösslers: „Da wurde über Gelder verfügt in einer Gutsherrenart.“ Das Geld aus den nicht abgeholten Gewinnen habe Lotto Rheinland-Pfalz nicht zugestanden. Es handele sich angesichts der Höhe der Beträge um einen besonders schweren Fall von Betrug. Bei der Freiheitsstrafe folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. In einem Fall war ein Gewinn beim „Spiel 77“ von 470.000 Euro nicht abgeholt worden. Es ging dann aber keine dafür vorgesehene Nicht-Auszahlungsmeldung an den Deutschen Lotto- und Totoblock. Stattdessen erfolgte eine Null-Meldung – als ob es keinen Gewinn gegeben hätte, der nicht zugestellt werden konnte. Im zweiten Fall ging es um einen Gewinn von einer Million Euro aus einer Sonderauslosung für einen anonymen Spieler aus Rheinland-Pfalz. Dieser wurde dem Lotto- und Totoblock als zugestellt gemeldet, in der Folge leisteten Lottogesellschaften anderer Länder wie üblich Ausgleichszahlungen. Das bei der rheinland-pfälzischen Gesellschaft gebliebene Geld floss schließlich in landesweite Sonderauslosungen – und nicht wie vorgesehen in bundesweite. Schössler räumte vor Gericht Fehler ein. „Den Sachverhalt, der mir zur Last gelegt wird, bestreite ich nicht“, hieß es in einer Stellungnahme, die sein Anwalt Franz Salditt vorlas. Er, Schössler, sei Urheber der Entscheidungen zum Umgang mit den Gewinnen gewesen. Er habe den in Rheinland-Pfalz erspielten Gewinn auch wieder hier ausspielen lassen wollen. Auch habe er die Beliebtheit von Lotto in Rheinland-Pfalz angesichts sinkender Umsätze hochhalten wollen. Auf einen wirtschaftlichen Vorteil habe er nicht abgezielt. Er bedaure alles und habe die rechtliche Bedeutung völlig unterschätzt. Es gab nach Bekanntwerden der Affäre eine Sonderprüfung in den Lotteriegesellschaften, sie brachte aber keine weiteren Fälle hervor. Der freigestellte, ehemalige Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, Herbert Laubach, betonte als Zeuge, mit dem Vorgehen nicht einverstanden gewesen zu sein. In einem Telefonat habe er auch den rheinland-pfälzischen Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) darüber unterrichtet. Schössler hatte sich nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten selbst angezeigt und um die Auflösung seines Vertrages gebeten. Mitte April 2014 schied er bei Lotto Rheinland-Pfalz aus.

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