Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Land verklagt VW

Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI.
Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI. Foto: dpa

Im Diesel-Abgasskandal hat auch das Land Rheinland-Pfalz VW auf Schadenersatz verklagt: Das Landgericht Mainz hat dafür eine mündliche Verhandlung am 31. Januar 2020 terminiert. Dabei geht es zunächst um vier Polizeiautos, wie das Finanzministerium in Mainz mitteilte. Mit einer illegalen Abschalteinrichtung soll die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße verringert worden sein.

Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz den Volkswagenkonzern wegen rund 120 Fahrzeugen hauptsächlich bei der Polizei und beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) verklagt. Dabei geht es zusammengerechnet um einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag.

Ob es wirklich am 31. Januar zu der Verhandlung kommt, steht noch nicht fest. Strittig ist nach Angaben des Landgerichts Mainz, ob es bei allen Fahrzeugen der zuständige Gerichtsstand ist. Auch eine außergerichtliche Einigung könnte im Gespräch sein.

VW: Uneinheitliche Rechtsprechung

In Justizkreisen heißt es, VW könnte schon vielen Klägern Geld gezahlt und so Urteile abgewendet haben. Nach früheren Angaben des Konzerns ist eine außergerichtliche Einigung jeweils vom Einzelfall und von wirtschaftlichen Aspekten abhängig.

Ein VW-Sprecher sprach jüngst von einer insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung: „Die vielen offenen Rechtsfragen muss der Bundesgerichtshof klären. Dieser wird dazu wahrscheinlich erst kommendes Jahr entscheiden und mehr Klarheit bringen.“ Es gebe bereits mehr als 100 Urteile von Oberlandesgerichten, „die weit überwiegend im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen sind“.

OLG Koblenz urteilt zugunsten von Autokäufer

Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz hat indes gerade ein Urteil zugunsten eines Käufers eines VW Golfs gefällt, in dem ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist. Der Autokonzern muss dem Käufer nach diesem Urteil wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nicht nur den Kaufpreis zurückzuerstatten, sondern diesen in Höhe der Wertminderung auch ab Zahlung des Kaufpreises verzinsen.

VW habe den Anschein erweckt, die von ihr produzierten Fahrzeuge entsprächen den gesetzlichen Vorgaben und seien uneingeschränkt nutzbar, so die Richter. Tatsächlich sei aber eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und dadurch das Risiko einer Stilllegung des Fahrzeugs geschaffen worden, wobei die Gewinnmaximierung Triebfeder des Handelns von VW gewesen sei. Dies sei sittenwidrig einzustufen, entschieden die OLG-Richter. lrs/swz

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