Rheinland-Pfalz Nicht nur Entlastungen

«LUDWIGSHAFEN.»Mit dem neuen Jahr wurden einmal mehr Änderungen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung wirksam. Dabei gibt es Entlastungen, aber auch zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer. Für einen Vergleich interessant ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Der kann nämlich von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen.

Seit einigen Jahren galt: Nur den allgemeinen Beitrag für die Krankenkasse von 14,6 Prozent teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Den „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ mussten Arbeitnehmer alleine schultern. 2018 lag der im bundesweiten Vergleich bei durchschnittlich einem Prozent. Wie sich das in Euro und Cent auswirkte, rechnet die AOK Rheinland-Pfalz am Beispiel eines Mitgliedes mit einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 3771 Euro vor: Da die Landes-AOK 2018 einen Zusatzbeitrag von einem Prozent erhob, musste dieser Arbeitnehmer 312,99 Euro (275,28 Euro allgemeiner Beitrag plus 37,71 Euro Zusatzbeitrag) hinblättern. Sein Arbeitgeber kam mit 275,28 Euro davon. Mit Beginn des neuen Jahres müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Willen des Bundesgesetzgebers nicht nur den allgemeinen, sondern auch wieder den zusätzlichen Beitrag teilen. Darüber hinaus hat die AOK Rheinland-Pfalz ihren Zusatzbeitrag von 1,0 auf nun 0,9 Prozent gesenkt. Damit rangiert sie auch 2019 im bundesweiten Vergleich auf Durchschnittsniveau. In Zahlen bedeutet das für einen bei der AOK versicherten Durchschnittsverdiener: Statt 312,99 Euro werden für ihn nur noch 292,25 Euro (275,28 Euro plus 16,97 Euro) fällig. Exakt die gleiche Summe muss nun auch sein Arbeitgeber berappen, der im vergangenen Jahr noch mit 275,28 Euro davon kam. Wie gesagt: Der Zusatzbeitrag kann von Kasse zu Kasse verschieden sein. Es gibt Versicherungen, die sich 2019 mit weniger als 0,9 Prozent zufrieden geben wie die Techniker (Zusatzbeitrag von bisher 0,9 auf 0,7 Prozent gesenkt). Und es gibt Kassen, die einen höheren Beitrag erheben wie die IKK Südwest (1,5 Prozent). Bei der Wahl einer Krankenkasse ist es freilich ratsam, nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrages zu achten. Denn je nach der persönlichen Situation des Kassenmitgliedes können Service (etwa eine Geschäftsstelle in der Nähe) oder Angebote, die über die Standardleistungen hinausgehen, wichtiger sein als ein etwas niedrigerer Beitrag. Wahr ist auch: Die Entlastungen bei den Krankenkassen-Beiträgen werden durch Steigerungen an anderer Stelle wieder geschmälert. So hat der Bundesgesetzgeber zum Jahresbeginn den Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben. Für Kinderlose erhöht sich der Beitrag sogar auf 3,3 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des Beitrages. Hinzu kommt: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2019 um 1350 Euro auf ein Jahreseinkommen von 54.450 Euro. Das bedeutet: Wer gut verdient, muss für zusätzliche 1350 Euro seines Einkommens nun ebenfalls Beiträge bezahlen.

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