Rheinland-Pfalz Musterklage in Rheinland-Pfalz: Anwohner wehren sich gegen Ausbaubeiträge

 In der Osthofener Dr.-Hans-Böckler-Straße wehren sich Anwohner gegen Straßenausbaubeiträge. Ein Bürger zieht stellvertretend fü
In der Osthofener Dr.-Hans-Böckler-Straße wehren sich Anwohner gegen Straßenausbaubeiträge. Ein Bürger zieht stellvertretend für Dutzende weitere Grundstückseigentümer vor Gericht.

Die Straßenausbaubeiträge bleiben ein Zankapfel: In Osthofen zieht nun ein Bürger dagegen vor Gericht – stellvertretend für Dutzende weitere Grundstückseigentümer, die sich gegen wiederkehrende Beiträge zur Wehr setzen.

Nach der Entscheidung der rheinland-pfälzischen Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen für eine Umstellung des Systems der Straßenausbaubeiträge dürfte ein Gerichtsverfahren Wasser auf die Mühlen der Kritiker sein. Ein Bürger aus Osthofen im Landkreis Alzey-Worms hat vor dem Verwaltungsgericht Mainz gegen Bescheide der Verbandsgemeinde Wonnegau zu wiederkehrenden Beiträgen Klage erhoben. Der Bürger betreibe das Verfahren als Musterklage stellvertretend für Dutzende Osthofener, die Widersprüche gegen ihre Bescheide eingelegt hätten, erklärte der Anwalt des Klägers, Matthias Möller-Meinecke. Es ist nach seinen Angaben die erste derart breit angelegte Klage in Rheinland-Pfalz.

2016 ein Kurswechsel: Stadtrat für wiederkehrende Beiträge

Hintergrund ist eine Entscheidung des Osthofener Stadtrats vom September 2016. Demnach sollten von den Grundstückseigentümern fortan wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zur Finanzierung der Sanierungskosten für kommunale Straßen erhoben werden – ein Kurswechsel, wie der Klägeranwalt erklärt: Bis dahin waren die Anlieger jeweils konkret für erneuerte Straßen zur Kasse gebeten worden. Gegen die wiederkehrenden Ausbaubeiträge hatte sich auch eine Interessengemeinschaft „Osthofen Lebens-Wert“ gegründet.

Anwalt: Fehlerhafte Entscheidung

Aus Sicht des Anwalts verstößt die vom Stadtrat beschlossene Ausbaubeitragssatzung unter anderem gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit sowie gegen das Verursacherprinzip. Schon die Stadtratsentscheidung an sich sei fehlerhaft gewesen, weil sich an der Abstimmung auch solche Mitglieder des Gremiums beteiligt hätten, die direkt einen Vorteil oder Nachteil durch die neue Satzung erlangt hätten.

Müssten Gewerbegrundstücke stärker belastet werden?

Im Kern bemängelt der Anwalt aber vor allem ein Ungleichgewicht bei der Beitragsbemessung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken. Nach dem Verursacherprinzip müsse nämlich derjenige stärker herangezogen werden, der die Straßenoberfläche stärker abnütze, sagte Möller-Meinecke. Die bisher in der Satzung vorgesehene Mehrbelastung gewerblicher Grundstücke, die beispielsweise oft von Lkw und Zulieferern angefahren werden, ist aus seiner Sicht viel zu gering im Vergleich zur Beitragshöhe für Wohngrundstücke, sagte Möller-Meinecke.

Verhandlung wohl erst in einem halben Jahr

Das Verwaltungsgericht Mainz und die Verbandsgemeinde Wonnegau bestätigten den Eingang der Klage. Nun werde eine Stellungnahme erarbeitet und bis spätestens 10. März dem Gericht zugeleitet, sagte der zuständige Mitarbeiter der Wonnegauer Verwaltung, Achim Wiener. In etwa einem halben Jahr dürften sich dann die Mainzer Verwaltungsrichter mit dem Thema in einer mündlichen Verhandlung befassen, erwartet auch Anwalt Möller-Meinecke.

Bisher rund 140 Widersprüche

Nach den Worten Wieners liegen insgesamt rund 140 Widersprüche von Osthofener Bürgern gegen die Feststellungsbescheide vor, in denen die Berechnungsgrundlage für die Ausbaubeiträge dargelegt ist. Mit der Satzung habe man sich weitgehend an der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes orientiert. Eine von dem Klägeranwalt bemängelte Befangenheit von Stadtratsmitgliedern wäre zudem nur dann gegeben gewesen, wenn diese von dem Beschluss im September 2016 unmittelbaren Vor- oder Nachteil gehabt hätten, etwa durch eine Beitragsfreistellung einzelner Straßen. Dies sei aber nicht gegeben gewesen, sagte Wiener.

Landesregierung will Abkehr von einmaligen Beiträgen

Erst Ende Januar hatte die geplante landesweite Änderung des Beitragssystems für Kritik der Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt. Der Entwurf der Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grünen sieht vor, dass es ab 2024 nur noch wiederkehrende Ausbaubeiträge geben soll und nicht mehr einmalige, die Bürger teils mit hohen Summen belasten können.

Opposition will Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Kritik daran kam von CDU und AfD, die eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern und stattdessen Landesgeld dafür verwenden wollen. Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan Bollinger, begrüßte deshalb die Musterklage aus Osthofen, in der er einen potenziellen Präzedenzfall sieht. Wiederkehrende Beiträge würden ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit bergen, erklärte er. Man fühle sich in der Einschätzung bestätigt, dass solche wiederkehrenden Beiträge „rechtlich angreifbarer und damit streitträchtiger sind und zu höheren rechtlichen Kosten für Bürger und Kommunen führen werden“.

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