Rheinland-Pfalz
Mordfall Mia: Warum Abdul D. die Höchststrafe erspart bleibt
Für den Mord an seiner Ex-Freundin Mia in Kandel wird Abdul D. mit achteinhalb Jahren Gefängnis bestraft: Dieses Urteil ist am Donnerstag rechtskräftig geworden. Doch wie genau die Landauer Richter im September zu ihrem Votum gekommen waren, bleibt weiter geheim. Die RHEINPFALZ weiß inzwischen trotzdem mehr über Gründe, die zum Verzicht auf die Höchststrafe von zehn Jahren führten.
Landau/Kandel. Mias neuer Freund und ein weiterer Jugendlicher mustern in einem Kandeler Drogeriemarkt gerade das Kosmetik-Regal, als die 15-Jährige aufschreit. Denn auf einmal steht ihr Ex-Freund hinter ihr. Abdul D. packt sie und sticht mit einem Küchenmesser achtmal zu. Stunden später wird sie im Krankenhaus für tot erklärt. Und ihren mutmaßlichen Mörder schicken Landauer Richter Monate später für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Doch weil Abdul D. zur Tatzeit gerade noch gerade so minderjährig gewesen sein könnte, wird ihm ein Prozess ohne Zuschauer gemacht. Die Öffentlichkeit bleibt auch ausgeschlossen, als die Richter am 3. September 2018 das Urteil verkünden und dabei erläutern, warum sie den Angeklagten für schuldig befunden und wie sie die Dauer seiner Haftzeit festgelegt haben. Die RHEINPFALZ allerdings hat inzwischen trotzdem einen Einblick erhalten. Und so zum Beispiel erfahren, warum dem Afghanen die Jugend-Höchststrafe von zehn Jahren erspart bleibt. Die hätte er bekommen können, weil die Richter ihn tatsächlich als Mörder einstuften – was sich nicht unbedingt von selbst versteht. Wenn jemand einen anderen Menschen absichtlich umgebracht hat, werten Juristen die Tat oft nur als milder zu ahndenden Totschlag. Von Mord sprechen sie nur, wenn das Verbrechen besonders verwerflich war. Woran sie den Unterschied festzumachen haben, steht im Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft hatte am Prozessbeginn ausgeführt: Von den dort aufgeführten Kriterien sind im Mia-Fall gleich zwei verwirklicht.