Rheinland-Pfalz Kaum Chancen auf Schadensersatz

MAINZ (nob). Stellt eine Kommune trotz des bestehenden Rechtsanspruchs keinen Kita-Platz für die zweijährige Tochter zur Verfügung, kann der Vater keinen Schadensersatz für daraus entstandenen Verdienstausfall geltend machen. Diese vorläufige Einschätzung der Rechtslage hat gestern das Landgericht Mainz gegeben.

Ein Berufssoldat hat die Stadt Mainz verklagt. Diese habe für das Kind nach dessen zweiten Geburtstag zunächst keinen Kita-Platz bereitgestellt. Deshalb habe er seine Elternzeit ab August 2011 um acht Monate verlängern müssen, was zu einem Verdienstausfall in Höhe von 32.000 Euro netto geführt habe. Diesen Schaden will der Soldat nun ersetzt haben. Ein Kita-Platz war der Familie erst nach mehrmonatiger Verzögerung und nach einer Untätigkeitsklage gegen die Stadtverwaltung angeboten worden.

Der Anwalt der Stadt hielt dem Kläger vor, er hätte sich nicht zufrieden geben dürfen mit der Auskunft, es gebe keine freien Kita-Plätze. Vielmehr hätte der Kläger schon vor dem zweiten Geburtstag der Tochter im Sommer 2011 vor dem Verwaltungsgericht ein Eilverfahren auf Zuteilung eines Platzes anstrengen müssen. Für Familien, die dies getan hätten, seien damals schnelle Lösungen gefunden worden.

Nach Einschätzung der vierten Zivilkammer des Mainzer Landgerichts hat die Stadt Mainz

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