Rheinland-Pfalz Kaiser-Ururenkel verliert Prozess um Burg Rheinfels

Burg Rheinfels: das Gemäuer ist im 13. Jahrhundert erbaut und Ende des 18. Jahrhunderts von französischen Truppen gesprengt word
Burg Rheinfels: das Gemäuer ist im 13. Jahrhundert erbaut und Ende des 18. Jahrhunderts von französischen Truppen gesprengt worden.

«Koblenz». Der Chef des Hauses Hohenzollern hat den Prozess um die Burg Rheinfels verloren. Seine Klage wurde gestern abgewiesen.

Georg Friedrich Prinz von Preußen hat den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurückgefordert. Bereits in der mündlichen Verhandlung im Mai ohne den in Potsdam lebenden Ururenkel des letzten deutschen Kaisers hat das Landgericht Koblenz seinen Besitzanspruch bezweifelt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, der komplexe Rechtsstreit mit einer 300-seitigen Klageschrift könnte weitergehen. Der Prinz von Preußen hat das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das riesige Gemäuer aus dem Mittelalter nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre - mit der Option auf eine ebenso lange Verlängerung. Der Hohenzollern-Chef argumentiert, dieser Vertrag komme einem Verkauf gleich – der eigentlich untersagt sei. Das Gericht urteilt, die Burgruine sei nach dem Untergang des Kaiserreichs als „gebundenes Sondervermögen“ und somit nicht als Privatvermögen der Hohenzollern-Familie an die damalige preußische Krongutsverwaltung gegangen. Nur diese habe damit bei der Übertragung der Burg Rheinfels auf die Stadt St. Goar ein Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf bekommen, um die Ruine als Kulturdenkmal zu erhalten. Damit hätte die Burg nicht wieder in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen können. Dessen Rechtsnachfolger ist in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz.

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