Fall Edenkoben Künftig Zwang zur elektronischen Fußfessel?

Alexander Welter, Angelika Möhlig, Andreas Sarter und Hubert Ströber bei der Pressekonferenz in Ludwigshafen.
Alexander Welter, Angelika Möhlig, Andreas Sarter und Hubert Ströber bei der Pressekonferenz in Ludwigshafen.

Polizei und Staatsanwaltschaft äußern sich zum Fall Edenkoben. Für die Polizei kann eine Überwachung eines aus der Haft Entlassenen kaum enger sein als die des 61-Jährigen, der beschuldigt wird, eine Zehnjährige entführt und missbraucht zu haben. Die Gewerkschaft der Polizei fordert gesetzliche Konsequenzen.

Der Mann, der beschuldigt wird, ein zehnjähriges Mädchen in Edenkoben entführt und sexuell missbraucht zu haben, ist nach Darstellung der Polizei so engmaschig wie nur möglich überwacht worden. Der Mann sei in einem Programm zum Schutz vor entlassenen Rückfalltätern gewesen, bei dem sich die beteiligten Stellen wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Gericht und Bewährungshilfe eng miteinander abstimmten. Andreas Sarter, der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen, listete bei einer Pressekonferenz zu dem Fall am Donnerstag die nahezu täglichen Kontaktaufnahmen der Polizei mit dem Mann nach seiner Haftentlassung am 14. Juli auf. Der letzte Kontakt mit dem Beschuldigten sei am 7. September gewesen, vier Tage vor der Entführung des Mädchens.

Der Beschuldigte befinde sich in Untersuchungshaft, erklärte Angelika Möhlig, die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Landau, zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Er habe eingeräumt, sich des Mädchens bemächtigt zu haben, weiter habe er noch nichts gesagt. Das Handy, das der Mann während seiner Flucht aus dem Auto geworfen habe, würde noch ausgewertet, ferner die Aussagen von rund 30 Zeugen.

Gewerkschaft fordert Gesetzesänderung

Sarter und Möhlig schilderten den Tatablauf, wie er sich nach Stand der Ermittlungen bisher darstellt. Demnach hatte eine Zeugin um 8.13 Uhr am Montagmorgen eine verdächtige Beobachtung auf einem Feldweg nahe dem Edenkobener Sportplatz gemacht, und aus dem Kennzeichen des Autos, das die Zeugin gesehen habe, habe man auf den Verdächtigen schließen können.

Zur Frage, warum der Mann trotz mehrerer Verstöße gegen seine Führungsauflagen frei herumlaufen konnte – unter anderem der Weigerung, eine elektronische Fußfessel zu tragen, die eigentlich richterlich angeordnet war –, verwies der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Hubert Ströber, auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal von 2020. Damals wurde der Beschuldigte zu drei Jahren und acht Monaten ohne anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft habe in diesem Prozess eine fünfjährige Haftstrafe und eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Ströber: „Die Sicherungsverwahrung hätte nach meiner festen Überzeugung dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch im Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre.“

Die Weigerung des Mannes, eine „elektronische Fußfessel“ zu tragen, war einerseits zum Tatzeitpunkt Teil der Vorwürfe, derentwegen die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Freitag vor der Tat einen Haftbefehl beantragt hatte; andererseits habe der Beschuldigte Beschwerde gegen die Fußfessel eingelegt, die noch beim Oberlandesgericht Zweibrücken anhängig sei. Die Gewerkschaft der Polizei forderte gesetzliche Änderungen, um das zwangsweise Anlegen der elektronischen Fußfessel zu ermöglichen. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage in Rheinland-Pfalz nicht möglich.

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