Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Flutkatastrophe: Disziplinarverfahren gegen Ex-ADD-Vize Hermann eingestellt

Kann ihre Beamtenpension in voller Höhe behalten: Begoña Hermann, bis November 2022 Vizepräsidentin der ADD in Trier.
Kann ihre Beamtenpension in voller Höhe behalten: Begoña Hermann, bis November 2022 Vizepräsidentin der ADD in Trier.

Wegen ihres zweiwöchigen USA-Urlaubs im Sommer 2021 kurz nach der Flut im Ahrtal muss die frühere Vizepräsidentin der ADD, Begoña Hermann, keine Konsequenzen fürchten. Warum der Innenminister trotzdem Kritik an der pensionierten politischen Beamtin übt.

Im Zusammenhang mit ihrer Einreise in die USA im Sommer 2021 sei der damaligen Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Begoña Hermann, nur ein „geringes Fehlverhalten“ nachzuweisen. Das sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags. Das im Februar eingeleitete Disziplinarverfahren gegen die 67-Jährige sei am 6. September eingestellt worden.

Hermann stand im Verdacht, einen dienstlichen Grund für ihre USA-Reise kurz nach der Ahrflut im Sommer 2021 und mitten in der Corona-Pandemie lediglich konstruiert zu haben. Und zwar deshalb, weil die USA sehr strikte Einreiseregeln während der Pandemie verhängt hatten und Privatreisen nahezu ausgeschlossen waren. Der Urlaub knapp zwei Wochen nach der Flutkatastrophe war nach früheren Angaben lange vorher geplant. Die Einreise ermöglicht hatten jedoch Unterlagen, die Hermann bescheinigten, dass sie sich mit US-amerikanischen Wissenschaftlern über den Wiederaufbau nach der Flut im Ahrtal austausche.

Dienstliche Zwecke nachzuweisen

Die vom Innenministerium geleiteten Ermittlungen ergaben laut Ebling, dass Hermann im Rahmen ihrer privaten Reise „nachweislich“ auch dienstliche Zwecke verfolgt habe, dass es einen Austausch mit Vertretern einer US-amerikanischen Universität gegeben habe. Die Verbindung einer Privatreise mit dienstlichen Terminen sei zulässig.

Allerdings habe Hermann gegen die Wohlverhaltenspflicht von Beamten verstoßen, weil sie ihren Vorgesetzten, ADD-Präsident Thomas Linnertz, nicht einmal im Anschluss an ihre Reise über den dienstlichen Termin und dessen Inhalt informiert hat. Dies stellt laut Ebling ein geringes Fehlverhalten dar, kein Dienstvergehen. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden, Auswirkungen auf die Höhe des Ruhegehalts wird der Verstoß nicht haben. Von einer politischen Beamtin mit langjähriger Erfahrung hätte er in der damaligen Situation aber ein anderes Verhalten erwartet: „Nämlich eines, das – was den Urlaub überhaupt betrifft – der Sensibilität und den Anforderungen in einer solchen Ausnahmesituation gerecht wird“, sagte Ebling.

Kritik der Opposition

Hermann war im Sommer 2021 nicht nur stellvertretende ADD-Präsidentin, sie leitete zugleich die Katastrophenschutzabteilung der Behörde. Im Januar war sie bereits nach ihrem Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags in die Kritik geraten. Damals wurde bekannt, dass sie vom 31. Juli bis zum 13. August privat in den USA Urlaub gemacht hatte. Während der Flut am 14. und 15. Juli war sie ebenfalls nicht vor Ort, damals machte sie Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern und kam am 17. Juli zurück. Das war der Tag, als die ADD die Einsatzleitung für die Katastrophenhilfe im Ahrtal übernahm.

Bei der Flutkatastrophe kamen alleine im Ahrtal mindestens 136 Menschen ums Leben, Tausende verloren ihr Zuhause. Die Infrastruktur war zusammengebrochen. Tausende freiwillige Helfer kamen ins Tal, sowohl aus den organisierten Hilfsdiensten als auch Spontanhelfer, die bei der Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln halfen.

Andere verzichteten freiwillig auf Urlaub

Mehrere Führungskräfte der ADD sowie Beamte anderer Behörden verzichteten freiwillig auf ihren Sommerurlaub. Dem damaligen Referatsleiter Katastrophenschutz, Heinz Wolschendorf, wurde sogar schriftlich bescheinigt, dass er unabkömmlich sei.

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