Rheinland-Pfalz Einwurf: Bedenklich

Das milde Urteil des Landgerichtes Frankenthal kam nicht überraschend: Mit der Aufhebung des Haftbefehls Mitte März deutete sich an, dass die Kammer ihre Entscheidung nicht auf den zweifelhaften Aussagen dieses Aussteigers aufbauen konnte.

Von Jürgen Müller Bis dahin hatte der Rocker-Präsident fast sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht. Wegen Vorwürfen, die sich im Prozess großteils nicht erhärten ließen. Für diese Zeit hinter schwedischen Gardinen wird der 48-Jährige keine Entschädigung erhalten. Man mag einwenden, dass der Angeklagte selbst kein unbeschriebenes Blatt ist. Auch wurden bei ihm und anderen Gremium-Mitgliedern Waffen, Munition und Drogen bei einer Razzia gefunden. Das zeigt zwar, dass an den Behauptungen des Kronzeugen etwas dran war. Doch hinter dem überwiegenden Teil seiner Aussagen muss ein dickes Fragezeichen gesetzt werden. Einmal mehr hat sich die ganze Problematik der Kronzeugen-Regelung in der Praxis offenbart.

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