Rheinland-Pfalz „Ein – wenn auch später – Freispruch 1. Klasse“

«MAINZ.» Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat das seit über fünf Jahren laufende Ermittlungsverfahren gegen Gundo Zieres, den ehemaligen Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz, eingestellt. Auf Anfrage wertete Zieres die Entscheidung als „ein – wenn auch später – Freispruch 1. Klasse“.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue waren Anfang Juni 2013 durch eine anonyme Anzeige angestoßen worden. Es ging dabei unter anderem um •großzügig ausgestaltete MDK-Arbeitsverträge für Zieres, •die Überlassung von Laptops und Smartphones für die MDK-Verwaltungsratsvorsitzenden, •Zuarbeiten von MDK-Mitarbeitern für zwei Dissertationen von Zieres •die Anschaffung von 50 Exemplaren eines von Zieres verfassten Buches über das Gleitschirm-Fliegen durch den MDK. Der MDK-Verwaltungsrat gab daraufhin eine Sonderprüfung in Auftrag, mit der die anonymen Vorwürfe unter die Lupe genommen werden sollten. Das Ergebnis diente dem MDK im Oktober 2013 als Grundlage dafür, Zieres fristlos zu feuern. Die Ermittlungen seien sehr aufwändig gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage die Verfahrensdauer. Es hätten zu den Vorwürfen eine Vielzahl von Zeugen vernommen und Unterlagen ausgewertet werden müssen. Am Ende habe sich kein für die Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht ergeben. Nach dem Landgericht Mainz, das im August 2016 seinen Rauswurf für unwirksam erklärt hat, habe nun auch die Staatsanwaltschaft festgestellt, „dass mein Verhalten korrekt war“, reagierte Zieres. Die Einstellung sei ohne Geldauflage oder Absprachen erfolgt. Auch bei dem seit 2016 anhängigen weiteren Ermittlungsverfahren, bei dem es um Prämienzahlungen an MDK-Mitarbeiter mit Beamtenstatus geht, „wird es von mir keinerlei Absprachen mit der Staatsanwaltschaft geben“. Beim Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz ist die Berufung des MDK gegen das Urteil des Landgerichts Mainz anhängig. Wie berichtet, ist die Vorsitzende Richterin des zuständigen 10. OLG-Zivilsenates als Vizepräsidentin zum Mainzer Landgericht gewechselt. Ende September ist eine Nachfolgerin bestellt worden. Außerdem wurde ein Wirtschaftsprüfer eingeschaltet. Er soll ein Gutachten zur Frage abfassen, ob Zieres bei den Prämienzahlungen beamtenrechtlich zulässige Grenzen überschritten hat.

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