Rheinland-Pfalz Drei Menschen in Tod gerissen

Trier (lrs). Als „Geisterfahrerin“ hatte sie drei Menschen in den Tod gerissen: Rund zwei Jahre danach ist eine 62-Jährige in Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte gestern der Vorsitzende Richter am Landgericht, Armin Hardt.

Die Frau aus der Eifel war im Oktober 2012 bei Hetzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) von einem Rastplatz in falscher Richtung auf die A1 gefahren. Dort krachte sie mit ihrem Auto gegen den Wagen eines Vaters. Dabei starben der 31-Jährige, seine neun Jahre alte Tochter und sein siebenjähriger Sohn. Zwei weitere Töchter wurden schwer verletzt. Besonders tragisch: Die Opfer seien alle nicht angeschnallt gewesen, sagte Hardt. „Sie hätten wahrscheinlich überlebt, wenn sie es gewesen wären.“ Auch die 62-Jährige wurde schwer verletzt und ist seitdem gehbehindert. Warum die Frau aus der Eifel zur Falschfahrerin wurde, bleibt offen. Sie selbst kann sich nach eigener Aussage nicht an den Unfall erinnern. Eine Selbstmordabsicht schloss das Gericht aus. „Es war ein fahrlässiges Falschfahren, kein vorsätzliches“, sagte der Richter. Die 62-Jährige habe auch nicht unter dem Einfluss von Medikamenten oder Alkohol gestanden. „Es war ein Augenblicksversagen.“ Der Unfall habe nicht nur die 62-Jährige bis heute schwer traumatisiert, sagte Hardt. Auch die damals verletzten Töchter des Mannes und dessen Lebensgefährtin könnten das Unglück nicht überwinden. „Sie alle werden wohl ihr ganzes Leben darunter leiden.“

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