Rheinland-Pfalz Burg Rheinfels: Keine Rückgabe an Kaiser-Ururenkel?

«Koblenz». Im Streit um die Burg Rheinfels muss der Chef des Hauses Hohenzollern einen Dämpfer hinnehmen: Das Landgericht Koblenz bezweifelt seinen Besitzanspruch. Georg Friedrich Prinz von Preußen fordert mit einer Klage den einstigen Familienbesitz hoch über St. Goar am Rhein zurück.

In der Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter Christian Stumm gestern Zweifel an der Argumentation des in Potsdam lebenden Ururenkels des letzten deutschen Kaisers. Der Hochadelige war nicht vor Gericht anwesend. Die Kammer will ihre Entscheidung am 25. Juni verkünden. Der Prinz von Preußen hatte das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und das Burghotel verklagt. Die Burg Rheinfels war seit dem 19. Jahrhundert im Besitz des Hauses Hohenzollern. 1924 wurde die Stadt St. Goar Eigentümerin, mit der Auflage, das Gemäuer nicht zu verkaufen. 1998 schloss sie mit dem Hotel neben der Burgruine einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre. Der Prinz von Preußen argumentiert, dies komme einem Verkauf gleich – der eigentlich untersagt sei. Richter Stumm betonte, die Burg könne nicht in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staates zurückfallen. Dessen Rechtsnachfolger sei in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz. Der Anwalt des Bundeslandes warf dem Prinzen vor, bei den Millioneninvestitionen des Hoteliers in dessen Vier-Sterne-plus-Hotel tatenlos zugesehen zu haben und nun dessen Pacht kassieren zu wollen. Der Anwalt des Hohenzollern-Chefs wies dies zurück.

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