Rheinland-Pfalz Bombenbastler wird zum Zeugen

Tür zu im Wiener Gericht? Auch in Österreich kann die Öffentlichkeit von einem Prozess ausgeschlossen werden, wenn ein minderjäh
Tür zu im Wiener Gericht? Auch in Österreich kann die Öffentlichkeit von einem Prozess ausgeschlossen werden, wenn ein minderjähriger Zeuge vernommen wird. Ob das auch passiert, wenn der mittlerweile 14-jährige Bombenbauer aus Ludwigshafen dort aussagt, lässt die Justiz noch offen.

«Ludwigshafen/Wien.» Ganz ans Ende ihrer Zeugenliste hat die Wiener Staatsanwaltschaft den Namen eines mittlerweile 14-jährigen Deutsch-Irakers geschrieben. Dabei dürfte dessen Aussage die wichtigste in einem Terrorprozess werden, der am 4. April in der österreichischen Hauptstadt beginnt. Angeklagt ist dort der 19-jährige Lorenz K. – unter anderem, weil er auf Twitter einen Anschlag bejubelte und der Islamistenmiliz IS in einem Video die Treue schwor. Doch am schwersten wiegt ein Vorwurf, der die Pfalz betrifft. Der Sohn albanischer Eltern stand übers Internet mit einem damals zwölfjährigen Deutsch-Iraker in Verbindung, als der sich am 26. und am 27. November 2016 auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt in die Luft sprengen wollte. Nichts passiert ist an beiden Tagen offenbar nur, weil der Eigenbau-Sprengsatz des Jungen nicht zündete. Denn gelegentliche Zweifel seines Online-Freunds an den Anschlagsplänen hatte der Wiener vorab immer wieder zerstreut: indem er von Allah sprach, an andere „Märtyrer“ erinnerte, getötete Muslime und ihre Kinder erwähnte. Für die Wiener Staatsanwaltschaft ist Lorenz K. daher ein Anstifter des gescheiterten Ludwigshafener Attentatsversuchs. Wolfgang Blaschitz, der Verteidiger des 19-Jährigen, meint hingegen: Der junge Ludwigshafener war derart radikalisiert, dass er auch ohne Ermutigung aus Österreich losgezogen wäre. Also muss dort im Prozess geklärt werden, wie groß der Einfluss des Angeklagten tatsächlich war. Dazu müssen die Richter zum Beispiel gut 1500 Textnachrichten auswerten, die sich die beiden Nachwuchs-Islamisten in den Tagen vor dem Anschlagsversuch schickten. Doch vor allem wollen sie dem von den Behörden an einem geheimgehaltenen Ort versteckten und rund um die Uhr betreuten 14-Jährigen selbst Fragen stellen. Erzwingen könnten sie seinen Auftritt im Prozess aber nur, wenn er ohnehin in Österreich wäre: Deutschland nötigt niemanden dazu, sich als Zeuge der Justiz im Nachbarland zur Verfügung zu stellen. Dazu kommt: Frühere Vernehmungen des Jungen verliefen zäh. In den Akten steht: Mal antwortete er einsilbig, mal sagte er die Unwahrheit, mal täuschte er Kooperationsbereitschaft nur vor. Trotzdem zeichnet sich inzwischen ab, dass der Deutsch-Iraker als Zeuge auftreten wird. Denn formal entscheiden seine Eltern, doch die werden vom Ludwigshafener Jugendamt betreut. Und dessen Sprecherin sagt: „Aus fachlicher Sicht ist eine solche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit für den Minderjährigen und seine Familie eine Entwicklungschance und damit Bestandteil des Gesamtkonzeptes der pädagogischen Arbeit.“ Nach RHEINPFALZ-Informationen gibt es auch schon einen Termin für seine Aussage: Er soll am 9. April vernommen werden. Offen ist aber, wie genau sein Auftritt ablaufen soll. Denkbar wäre, dass der 14-Jährige in Deutschland bleibt und sich den Fragen in einer Videoübertragung stellt. Immerhin gilt der Junge als Sicherheitsrisiko und müsste während einer Österreich-Reise streng bewacht werden. Andererseits wollen Juristen Zeugen möglichst uneingeschränkt beobachten können, um zum Beispiel deren Körpersprache analysieren zu können. Verteidiger Blaschitz setzt sich daher dafür ein, dass der Deutsch-Iraker tatsächlich in den Wiener Gerichtssaal kommt. Das Ludwigshafener Jugendamt pocht derweil darauf, dass seine Eltern und weitere ihm vertraute Betreuer dem Jungen während dessen Aussage beistehen dürfen. Und dass die Zuschauer so lange vor die Tür geschickt werden. Ein derartiger Publikums-Ausschluss ist nach deutschem und österreichischem Recht möglich, wenn ein besonders junger Zeuge vor der Neugier der Öffentlichkeit geschützt werden muss. Allerdings heißt es in Wiener Justizkreisen: Der Vorsitzende Richter wolle gerade den Prozess gegen Lorenz K. in größtmöglicher Öffentlichkeit führen. Klar ist aber: Sitzt der Junge aus Ludwigshafen erst einmal auf dem Zeugenstuhl, dann hat er wahrheitsgemäß und umfassend zu antworten – obwohl es um seinen eigenen Anschlagsversuch geht. Dabei gilt normalerweise: Niemand muss sich vor Gericht selbst belasten. Und deshalb dürfen Zeugen in der Regel über Verbrechen schweigen, die sie selbst begangen haben. Doch der Deutsch-Iraker war erst zwölf Jahre alt, als er mit seiner Eigenbau-Bombe loszog. Weil er daher ohnehin nicht bestraft werden kann, entfällt für ihn das Selbstschutz-Argument. Seit der Tat hat er allerdings schon zweimal Geburtstag gehabt. Und deshalb kann er jetzt belangt werden, wenn er vor Gericht zum Beispiel bei einer Lüge ertappt wird oder Fragen einfach nicht beantwortet. Die Wiener Richter könnten ihm in so einem Fall zunächst Ordnungsstrafen bis hin zur Beugehaft aufbrummen – wobei sie sich, falls sie ihn per Videoübertragung vernehmen, an deutsche Regeln halten müssten. Die jedoch verraten ebenso wenig wie die österreichischen, womit die Justiz einen Jungen beindrucken soll, der als gefährlich gilt und daher ohnehin „entweichungssicher“ untergebracht ist.

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