Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Gericht: Muslimische Kita muss schließen

. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag gegen die Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Widerruf der Betriebserlaubnis für die Al-Nur-Kita in Mainz sei rechtmäßig, entschieden die Richter. Sie verfügten aber, dass der Kindergartenbetrieb bis Ende April geduldet werde. Das Landesjugendamt hatte eine Schließung zum 31. März angeordnet. „Aufgrund objektiver Erkenntnisse bestünden hinreichende Indizien für die Feststellung, dass der Antragsteller extremistischem beziehungsweise salafistischem Gedankengut jedenfalls nahestehe“, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. Die vom Kita-Träger, dem Moscheeverein Arab Nil Rhein, vorgebrachten Distanzierungen von extremistischen Strömungen könnten nicht überzeugen. Der Moscheeverein vertrete Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft und des Salafismus und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, hatte das Landesjugendamt im Februar zur Begründung der bislang einmaligen behördlichen Schließung einer Kita in Rheinland-Pfalz gesagt. In der Al-Nur-Kita wurden zuletzt 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut. Der Vorsitzende des Arab-Nil-Rhein-Vereins, Samy El Hagrasy, kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen die Entscheidung an.

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