Rheinland-Pfalz AN RHEIN UND SAAR: Gasexplosion in Mehrfamilienhaus

(lrs). Bei einer Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus in Kaisersesch (Kreis Cochem-Zell) ist ein 61-jähriger Mann lebensgefährlich verletzt worden. Mit starken Verbrennungen wurde er am Mittwochabend in eine Koblenzer Klinik gebracht, wie die Polizei gestern mitteilte. Weitere Bewohner konnten das Haus den Angaben zufolge unverletzt verlassen. Nach ersten Ermittlungen ging die Explosion von einem Gasherd in der Wohnung des 61-Jährigen aus. Dadurch geriet die Wohnung jedoch nicht ganz in Brand. Die Polizei schätzt den Schaden auf rund 60.000 Euro. (lrs). Die Behörden in Rheinland-Pfalz sehen sich auf einen möglichen Vogelgrippe-Ausbruch gut vorbereitet. Regelmäßig probten Verwaltung, Tierhalter und Katastrophenschutz für den Ernstfall, teilte das rheinland-pfälzische Umweltministerium mit. Die Notfallpläne enthielten detaillierte Anweisungen, etwa zu Untersuchung und Probennahme sowie zur Sperre von Betrieben und Tötung von Tieren. Die meisten der rund 16.000 Geflügelhalter im Land hätten dabei weniger als 100 Tiere - anders als bei großen Betrieben etwa in Niedersachsen. Wie berichtet, hatte die Krankheit innerhalb weniger Tage Betriebe in den Niederlanden, in Großbritannien und in Mecklenburg-Vorpommern befallen. (Foto: LM) (häm). Katholiken aus dem Saarland wollen jetzt doch in Trier dagegen demonstrieren, dass Bischof Stephan Ackermann ihren Pfarrer abgesetzt hat. Die gewählten Vertreter der Gläubigen aus offiziellen Gremien der Katholiken in Beckingen (Kreis Merzig-Wadern) und den Nachbarorten hatten zunächst für Samstag einen Protestzug angekündigt, ihn dann aber wieder abgesagt. Begründung: Die Sache könnte aus dem Ruder laufen (wir berichteten). Eine Gruppe von Katholiken will jetzt auf eigene Faust loszuziehen und ihre „Verärgerung über die autoritäre Amtsführung des Bischofs“ zeigen. (lrs). Wer einen kranken Schwan findet, darf ihn nicht einfach gesund pflegen, sondern muss ihn zu Fachleuten bringen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor (AZ 8 A 10469/14.OVG). Damit scheiterte die Klage eines Mannes, dem der Kreis Trier-Saarburg das Aufnehmen von Schwänen verboten hatte. Der Kläger betrieb in Trier zwar eine Schwanenstation, diese habe aber nicht die verlangten Anforderungen erfüllt, hieß es in der Urteilsbegründung.

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