Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: „Falscher Taliban“: Kein Bleiberecht mehr

. Die Klage des sogenannten „falschen Taliban“ gegen die Ablehnung seines Asylfolgeantrags ist jetzt rechtskräftig abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat seinen Berufungsantrag gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier abgelehnt. Der Kläger ist afghanischer Staatsangehöriger und war in Deutschland zunächst in Prüm in der Eifel angekommen. Zurzeit gewährt ihm eine Kirche in Berlin Asyl. Das Oberlandesgericht hatte ihn Ende 2017 nach einem Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen. Der jetzige Beschluss des OVG Koblenz ist unanfechtbar. Damit könnte der Weg frei sein für seine Abschiebung nach Afghanistan. Das Integrationsministerium hatte sich bereits 2018 dafür ausgesprochen. Das bekräftigte das Ministerium gestern auf Nachfrage. Demnach habe er sich als Taliban-Deserteur ausgegeben, um hier ein Bleiberecht zu ergattern. Würde der angeblich 23 Jahre alte Mann nach Kabul ausgeflogen, wäre dies wohl ein Novum in Rheinland-Pfalz. Normalerweise werden nur verurteilte Straftäter in das Land am Hindukusch abgeschoben. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium teilt die Bedenken nicht, wonach der Einsatz des Mittels BTI zur Schnakenbekämpfung am Oberrhein das Ökosystem gefährde. Das sagte gestern Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne) in der Fragestunde des Landtags. Er habe die Landauer Studie zur Kenntnis genommen, in der Wissenschaftler die ökologische Verträglichkeit von BTI angezweifelt haben, so Griese auf Anfrage der CDU-Fraktion. Nach den Erkenntnissen des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gebe es jedoch keine Hinweise auf ökologische Schäden. Seit 1980 werden Stechmücken mit Hilfe von Bacillus thuringiensis israelensis – abgekürzt: BTI – eingedämmt. Das Bakterium produziert ein Eiweiß, das von der Stechmückenlarve gefressen wird und ihren Darm zerstört.

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