Rheinland-Pfalz Am Rande: Hausarrest für ein Hemd

Hemden sind an sich eine praktische Sache. Sie kleiden, wärmen, schmücken, je nachdem. Und wenn es sich nicht gerade um ein Nachthemd handelt, ist diese Feststellung keineswegs nur auf die eigenen vier Wände beschränkt. Ein ganz spezielles T-Shirt wird ein junger Pfälzer aber trotzdem nur noch daheim tragen. Das hat er zumindest hoch und heilig dem Amtsgericht Germersheim versprochen, versichert sein Strafverteidiger Stefan Beck von der Landauer Kanzlei Bernd Lütz-Binder. Trägt es doch deutlich lesbar den Aufdruck „ACAB“. Diese Abkürzung stellt nämlich in den Augen von Ordnungshütern eine arge Beleidigung ihres Berufsstandes dar. Der Grund: Hartgesottene Fußballfans nutzen die scheinbar unschuldigen vier Buchstaben, um damit den Schmähruf „All cops are bastards“ („Alle Polizisten sind Bastarde“) zu tarnen. Unbedachterweise war der mit seinem ACAB-Hemd bekleidete junge Mann zu nächtlicher Stunde im Verkaufsraum einer Tankstelle erschienen. Prompt kamen Polizisten dazu, erkannten die bösen Buchstaben und erstatteten Anzeige. 128,50 Euro sollte der T-Shirt-Träger dafür nach Meinung der Kreisverwaltung Germersheim berappen. Begründung der Kreisbehörde: Die „öffentliche Nutzung“ dieser Buchstabenkombination stelle „eine grob ungehörige Handlung “ dar. Die Behörde ließ sich auch nicht von der Tatsache umstimmen, dass auf dem T-Shirt unter den vier großen Buchstaben ACAB gewissermaßen im Kleingedruckten eine originelle Deutung zu entziffern war: „Acht Cola, acht Bier.“ Das Amtsgericht Germersheim sprach nun in der Angelegenheit Recht: Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Dazu kam es aber erst, nachdem der junge Mann seinem Hemd selbst Hausarrest verordnet hatte. Und dort, so sein Verteidiger Beck, würden in aller Regel keine Polizisten vorbeischauen, die sich über dieses T-Shirt ärgern könnten. (jüm)

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