Rheinland-Pfalz Abiturprüfung: Gericht hat Bedenken

Trier (ros). Die neue Methode, mit der in Rheinland-Pfalz seit diesem Jahr die Abitur-Endnote ermittelt wird, ist möglicherweise anfechtbar. Das Verwaltungsgericht Trier äußerte jetzt Bedenken gegenüber dem neuen Verfahren.

Wie berichtet, hatte ein Schüler aus Trier geklagt. Er hatte im Frühjahr die Abiturprüfung mit der Gesamtnote 1,6 abgeschlossen. Eine Facharbeit, die nach der Prüfungsordnung freiwillig ist, hatte er nicht geschrieben, er brachte so nur 43 Einzelnoten in den Prüfungsblock I ein. Der Umrechnungsschlüssel geht aber immer von 44 Einzelleistungen aus. Die Nichterbringung einer freiwilligen Leistung habe sich für ihn nachteilig ausgewirkt, seine Gesamtdurchschnittsnote sei deshalb um 0,1 Punkte schlechter ausgefallen, kritisierte der Schüler in seiner Klage. Weil er Medizin studieren wolle, sei er durch die schlechtere Note bei der Vergabe der Studienplätze benachteiligt. Im Eilverfahren wiesen die Trierer Verwaltungsrichter den Antrag des Schülers jetzt ab. Dabei spielte allerdings die Frage, ob die neue Prüfungsordnung zu Ungerechtigkeiten führt, keine Rolle. Dies wollen die Richter im Hauptsacheverfahren prüfen. Es sei dem Kläger zuzumuten, diese Entscheidung abzuwarten. Denn der Schüler habe nicht dargelegt, dass er tatsächlich mit einer Durchschnittsnote von 1,5 bei der Vergabe von Studienplätzen in Medizin eher zum Zuge gekommen wäre. Doch im Eilverfahren ließen die Richter bereits Skepsis gegenüber der neuen Prüfungsordnung erkennen: Es bestünden unter dem Gesichtspunkt der Systemgerechtigkeit Bedenken gegen die Berechnung des Gesamtergebnisses: Es sei zweifelhaft, ob das Verfahren bei Schülern, die keine Facharbeit einbringen, rechtmäßig sei. Zuvor hatte bereits der Landeselternbeirat den neuen Berechnungsmodus kritisiert.

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