Rheinland-Pfalz Strafrechtliches Nachspiel für Beförderungsaffäre?
„Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht“, sagte Keller. Straftatbestand könnte der Verdacht auf Untreue sein. Die Behörde prüfe aber „unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt“.
Nachteil durch fehlende Bestenauslese
Ausgangspunkt der Affäre war die erfolgreiche Klage einer Beamtin des Umweltministeriums, die bei einer Beförderung nicht berücksichtigt worden war. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz waren die betreffenden Beförderungsstellen weder ausgeschrieben noch lagen formalisierte Beurteilungen vor, anhand derer die im Beamtenrecht vorgeschriebene Bestenauslese nachvollzogen werden könne. Die Beförderungspraxis sei von Willkür geprägt, es bestehe die Gefahr von Günstlingswirtschaft und Ämterpatronage, hieß es im Urteil. Der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim sagte der Agentur dpa, durch die fehlende Bestenauslese könnte dem Staat ein Nachteil entstehen. Dies könne dem Straftatbestand der Untreue entsprechen.
Auch Fehler im Wirtschaftsministerium
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat ihren Rücktritt zum Monatsende angekündigt, damit tritt sie fünf Monate früher als geplant von der politischen Bühne ab. Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) bittet um die Versetzung in den Ruhestand. Beide waren nach Bekanntwerden des Urteils unter Druck geraten. Inzwischen ist bekannt, dass auch im Wirtschaftsministerium keine formalisierten Beurteilungen erstellt wurden.