Flutkatastrophe RHEINPFALZ Plus Artikel Innenminister wegen Flutvideos in Erklärungsnot

Am 19. Juli 2021 wurden mehrere Tote in den Trümmern bei Altenahr gefunden (oben). Am 10. Mai 2022 hat sich zwar die Landschaft
Am 19. Juli 2021 wurden mehrere Tote in den Trümmern bei Altenahr gefunden (oben). Am 10. Mai 2022 hat sich zwar die Landschaft verändert (Bild unten), aber die Trauer bleibt.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) gerät zunehmend wegen der späten Vorlage der Videos der Polizeihubschrauberstaffel von der Ahrflut unter Druck. Nun wird bekannt: Sein Haus hat sie als vertraulich eingestuft und wusste von der Existenz offenbar schon früher.

Drei Anläufe hat der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ gebraucht, bis er von der Existenz der Videos erfahren hat, die ein Polizeihubschrauber auf Anregung des Polizeilichen Lagezentrums im Innenministerium am Flutabend im Ahrtal gedreht hat. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben die elf Abgeordneten des U-Ausschusses am Freitag die dem Vernehmen nach dramatischen Hochwasserszenen gesehen. Menschen sollen mit Taschenlampen Notsignale gesendet haben, Autos vorbeigeschwommen sein, in denen möglicherweise Personen gesessen haben.

Mehr zum Thema

5fa9c200ccedfcf8
Rheinland-Pfalz

Flutkatastrophe: Regierung hält Videos geheim

Opposition fordert Rücktritt

Die Opposition im Landtag sieht dahinter ein „vorsätzliches Vertuschen von Beweismitteln und eine massive Behinderung der Arbeit des Untersuchungsausschusses“. So formulierte es der Obmann der AfD im U-Ausschuss, Michael Frisch, am Mittwoch. Bereits am Vortag hatte Dirk Herber, CDU-Obmann im Ausschuss, die Erklärung der Landesregierung, die erst vier Tage nach dem Zeigen der Videos vorgelegt wurde, als unglaubwürdig eingestuft. Sowohl CDU als auch AfD forderten den Rücktritt von Innenminister Roger Lewentz (SPD).

Die Staatsanwaltschaft in Koblenz hat Prüfungen angekündigt. Denn den Strafverfolgern sind die Aufnahmen erst nach Aufforderung am Montag zugegangen. Dabei ermittelt die Behörde seit August 2021 wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. In der Flutnacht waren 135 Menschen ums Leben gekommen, davon 134 alleine im Ahrtal. Hinzu kamen 766 Verletzte. Die Ermittlungen richten sich bisher gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und gegen den ehrenamtlichen Leiter der Technischen Einsatzzentrale des Kreises.

„Fehlanzeige“ zu Videomaterial

Was das Innenministerium zunächst erklärt hat, lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Der Untersuchungsausschuss habe nach der ersten sogenannten Aktenbeiziehung vom 28. Oktober 2021 wegen des „generell sehr umfangreichen Datenbestands“ auf die Vorlage von Videomaterial verzichtet. Der Ausschuss habe Hinweise auf Videodaten unter anderem der Polizeihubschrauberstaffel gehabt.

Als der U-Ausschuss am 18. Februar 2022 in einem weiteren Beschluss beantragte, dass ihm „Lagefilme“ vorgelegt werden sollen, habe das Polizeipräsidium Koblenz, so das Innenministerium, „Fehlanzeige“ gemeldet. Ebenso das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, zu dem die Hubschrauberstaffel mit Sitz in Winningen bei Koblenz gehört. Wie das Ministerium erklärte, sei Letzteres davon ausgegangen, dass der USB-Stick mit den Filmen aus der Flutnacht vom Polizeipräsidium Koblenz abgeholt worden sei, weil die Aufklärungsflüge am 14. und 15. Juli 2021 in deren Auftrag angefertigt worden seien.

In der Nacht seien aber nur Lichtbilder an das Polizeipräsidium und an das Lagezentrum des Innenministeriums übermittelt worden. Eine Live-Videoübertragung sei unter anderem wegen der Wetterlage technisch nicht möglich gewesen, heißt es aus dem Ministerium. Am nächsten Morgen sei auf die Sichtung der aufgezeichneten Videos verzichtet worden.

Im Ministerium zuvor gesichtet

Erst beim dritten Aktenbeiziehungsbeschluss des Untersuchungsausschusses vom 29. August 2022, bei dem konkret nach Videoaufzeichnungen der Polizeihubschrauberstaffel gefragt wurde, sei dem Innenministerium „das Vorhandensein der Videoaufzeichnungen“ bekannt geworden, heißt es in der Stellungnahme. Dass Innenminister Lewentz die Filme erstmals in der Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag gesehen habe, hatte dieser in der Sitzung gesagt.

Doch in Lewentz’ Ministerium waren die Filme bereits zuvor gesichtet worden. Dort seien sie als „vertraulich“ eingestuft worden, wie der Beauftragte der Landesregierung beim U-Ausschuss, Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg (SPD), am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Die Beiziehung der Akten erfolge immer auf dem gleichen Weg: Den Beschluss des U-Ausschusses leite die Regierungsbeauftragtenstelle an die Ministerien weiter und diese an die nachgeordneten Behörden. Im Fall des Innenministeriums also zum Beispiel an die Polizeipräsidien oder an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.

„Aufwendige“ Lieferung von Daten?

Die Rückmeldungen erfolgten auf dem gleichen Weg, wobei jede Stelle eine Vollständigkeitserklärung über die angeforderten Akten abgebe oder eine Fehlanzeige, wenn nichts vorhanden sei. Im Oktober 2021 habe es die Besonderheit gegeben, dass unter anderem das Polizeipräsidium Koblenz darauf verwiesen habe, dass die Lieferung bestimmter Daten so aufwendig sei, dass die „Handlungsfähigkeit maßgeblich beeinträchtigt“ werde. In einem 48-seitigen Schreiben seien unter Verwendung einer Abkürzung auch die Hubschraubervideos gewesen. Das bedeutet, auch dem Innenministerium muss die Existenz der Videos bereits zu dieser Zeit bekannt gewesen sein.

x