Rheinland-Pfalz Grundschule Frankenstein: Entscheidung am Freitag

«TRIER/FRANKENSTEIN.»Das Verwaltungsgericht Neustadt wird voraussichtlich am morgigen Freitag entscheiden, ob die Grundschule in Frankenstein (Kreis Kaiserslautern) doch noch im neuen Schuljahr weiterbetrieben werden kann.

Der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn hatte am 19. Juli entschieden, sich gerichtlich gegen die Schließungsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zu wehren. Grund war der Erfolg der Grundschule Lieg (Kreis Cochem-Zell), die sich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz per Eilverfahren gegen eine Schließung gewehrt hatte. Inzwischen hat das Koblenzer Gericht, wie gestern bekannt wurde, auch die Schließung der Grundschule in Kirchen-Herkersdorf (Landkreis Altenkirchen) gestoppt. Damit wachsen die Hoffnungen im pfälzischen Frankenstein, dass auch hier die Grundschule wieder zum Schuljahresbeginn am Montag ihre Tore öffnen darf. Ein Sprecher des Neustadter Verwaltungsgerichtes bestätigte gestern auf Anfrage, dass der Eilantrag für die Frankensteiner Schule eingegangen sei. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich am Freitag zu rechnen. Im Falle der Grundschulen Lieg und Kirchen-Herkersdorf wird die ADD die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht weiter betreiben, sagte eine ADD-Sprecherin gestern auf Anfrage. Das bedeutet: Mit ihrem Erfolg im Eilverfahren haben die beiden Gemeinden den Bestand dieser Schulen vorerst gesichert. Es sei, so die Sprecherin weiter, auch nicht beabsichtigt, die beiden Schulen etwa zum Ende des kommenden Schuljahres dicht zu machen. Allerdings sei dies nicht als Bestandsgarantie für alle Ewigkeit zu verstehen. Wie berichtet, sollten landesweit fünf Grundschulen wegen zu geringer Schülerzahlen geschlossen werden.

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