Pfälzerwald RHEINPFALZ Plus Artikel Hüttenkultur in Gefahr? PWV-Ortsgruppe zieht gegen Rentenkasse vor Gericht

Das Wanderheim „Dicke Eiche“ wird von der Ortsgruppe Hauenstein betrieben – mit Helfern, die 50 Euro pro Dienst erhalten. Müssen
Das Wanderheim »Dicke Eiche« wird von der Ortsgruppe Hauenstein betrieben – mit Helfern, die 50 Euro pro Dienst erhalten. Müssen dafür Abgaben bezahlt werden?

Fragen und Antworten: Der Pfälzerwald-Verein Hauenstein wehrt sich gegen eine aktuelle Forderung der Rentenversicherung von knapp 30.000 Euro. Und das, obwohl der Konflikt 2019 eigentlich geklärt wurde.

Als 2015 der Mindestlohn eingeführt wurde, fürchteten einige Ortsgruppen des Pfälzerwald-Vereins (PWV) um die Existenz ihrer Hütten: Diesen für die Helfer zu bezahlen, wäre bei kleineren Hütten kaum möglich gewesen. Deshalb gab es 2015 und 2019 zwei sogenannte Hüttengipfel mit Vertretern des PWV, der Rentenversicherungen Bund und Rheinland-Pfalz sowie aus der Politik. Danach atmeten die Vereine auf: „Das Horrorszenario für unsere ehrenamtlichen Hüttendienstler ist erst einmal vom Tisch“, zitierte RHEINPFALZ-Autor Jürgen Müller den Hauptvorsitzenden des PWV nach dem zweiten Gipfel. Heute könnte man sagen: Das Horrorszenario ist wieder auf dem Tisch. Zumindest ist das die Befürchtung von Thorsten Preuninger, dem Anwalt des PWV Hauenstein. Er spricht von einem Präzedenzfall.

Worum geht es in dem Fall?
Die DRV Bund fordert vom PWV Hauenstein 29.388,64 Euro Sozialabgaben für die Jahre 2014 bis 2017, erklärt Preuninger. Die Helfer erhalten pro Dienst 50 Euro, eine Art „finanzielles Dankeschön“, wie PWV-Hauenstein-Vorsitzender Raymund Burkhard es nennt. Die DRV-Prüfer hätten diese daher als „abhängig beschäftigt“ eingestuft. Genau um diese Begrifflichkeit gehe es, sagt Preuninger. Denn bei abhängig Beschäftigten seien Abgaben fällig, bei ehrenamtlichen Helfern, deren Aufgaben mit einer selbstständigen Tätigkeit vergleichbar seien, dagegen nicht.

Welche Argumente hat der PWV Hauenstein und welche die DRV?
Laut Burkhard vom PWV Hauenstein argumentiert die DRV, dass die Helfer „im Geschäftsbetrieb eingegliedert“ sind, also beim Betrieb der Hütte mitarbeiten. Die DRV selbst äußert sich unter Verweis auf das Verfahren nicht zum aktuellen Fall. Ein Argument des PWV Hauenstein ist, dass niemand von 50 Euro pro Dienst lebe. „Das sind alles Leute, die einen Job haben oder Rente beziehen, also ein anderes Auskommen haben“, sagt der zweite Vorsitzende, Johannes Scheib. Außerdem gebe es keine Weisungsbefugnis. Wer keine Lust mehr habe, könne einfach gehen. Es werde außerdem kein Gewinn erzielt und der Fokus der Helfer liege auf dem Ehrenamt. Letzteres spielt sogar aus Sicht der DRV Bund eine wichtige Rolle: Bei den Prüfungen „wird insbesondere berücksichtigt, ob die Tätigkeit der Vereinsmitglieder in der Regel von dem Willen geprägt ist, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen und nicht in Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung ausgeübt wird“, so die DRV-Sprecherin.

Wurde das Thema bei den Hüttengipfeln nicht geklärt?
Beim ersten Gipfel wurde laut persönlichem Protokoll des PWV-Geschäftsführers Bernd Wallner besprochen, dass für Ehrenamtliche kein Mindestlohn bezahlt werden müsse. Damit sie weiterhin als ehrenamtlich gelten, sollten die Helfer nicht mehr als Minijobber angemeldet sein. Und dafür müssten gewisse Kriterien erfüllt sein. Unter anderem sollte es keinen Arbeitsvertrag geben und keine Absicht, Gewinn zu erzielen. Damit war zunächst alles geklärt.

Doch 2019 hieß es plötzlich in einem Bescheid der DRV Bund, dass für die Hüttendienstler eine ehrenamtliche Tätigkeit grundsätzlich ausgeschlossen sei. So steht es im Protokoll des zweiten Gipfels, der deshalb einberufen wurde. Entschieden wurde laut Protokoll, dass Helfer nicht pauschal als ehrenamtlich oder nicht-ehrenamtlich eingestuft werden können, sondern jeder einzelne Fall geprüft werden muss. Das bestätigt auch die DRV Bund auf Anfrage. Um es den Vereinen leichter zu machen, wurde bei den Gipfeln eine Checkliste ausgearbeitet, anhand derer diese die Kriterien für Ehrenamtlichkeit überprüfen können. An diese habe sich der PWV Hauenstein gehalten, sagt Burkhard. Doch die DRV Bund schreibt, die Liste sei nur ein Baustein und nicht alleine maßgebend.

Wie stehen die Chancen?
Anwalt Preuninger sagt, wenn er nicht daran glauben würde, würde er nicht vor Gericht gehen. Trotzdem sind die Vorstände nicht glücklich. Sie kritisieren, dass sie keine Unterstützung aus der Politik erhalten. „Wir machen das alles kostenlos, um den Wanderern etwas anbieten zu können“, so Scheib. Nicht zuletzt ist die Hüttenkultur 2021 zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt worden.

Außerdem wünschen sie sich Unterstützung vom PWV-Hauptverein. Denn auch sie sehen ihren Fall als Präzedenzfall. Mindestens zwei weitere Vereine hätten Rückforderungen von der DRV Bund erhalten, sagt Preuninger. Und er sagt, er kenne keinen Fall, bei dem die DRV Rheinland-Pfalz solche Forderungen gestellt habe. Eine weitere Klage vor dem Sozialgericht sei derzeit zurückgestellt, um auf die Ergebnisse des Verfahrens zu warten.

Wie steht der PWV-Hauptverein dazu?
PWV-Geschäftsführer Wallner kritisiert zwar die Forderungen, sieht das Ganze aber als Einzelfall. Außerdem seien ihm kaum Fälle bekannt, bei denen hohe Summen gefordert wurden. Dennoch ärgere er sich, dass bei den Gipfeln Zusagen gemacht wurden, „von denen jetzt keiner was wissen will“. Wenn die Ortsgruppe verliere, könne er sich vorstellen, das mit dem Vorstand des PWV zu besprechen. „Zumindest sollten wir bei der Landesregierung vorstellig werden“, sagt Wallner.

Wie geht es jetzt weiter?
Als nächstes steht das Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Speyer an. Eine Sprecherin sagt, dass das noch ein paar Monate dauern könne. Ein Termin sei noch nicht anberaumt.

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