Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Zehntausende Euro Schaden durch Saatkrähen: Wann ist der Abschuss erlaubt?

Haben die Krähen einmal ein Feld entdeckt, kann der Schaden schnell sehr hoch werden.
Haben die Krähen einmal ein Feld entdeckt, kann der Schaden schnell sehr hoch werden.

Saatkrähen richten in der Landwirtschaft seit Jahren mehr und mehr Schäden an. Solche Fälle sollen nun über ein Portal einfacher gemeldet werden können. Landwirte bezweifeln allerdings, dass das Problem damit in den Griff zu bekommen ist.

Krähen stehen bei vielen Menschen nicht unbedingt weit oben auf der Liste der beliebtesten Tiere. Sie machen Lärm, verdrecken Straßen und Autos und zerstören den Landwirten ihre Ernte. Wenn Krähen über ein Feld herfallen, kann das schnell zu einem Schaden von mehreren Tausend Euro führen. So hat der Landauer Landwirt Norbert Neeb im vergangenen Jahr allein 35.000 Euro verloren, weil die schwarzen Vögel seine Zuckerrüben aus dem Boden gepickt haben. 65.000 Euro kommen noch durch den Verlust von 32 Hektar Mais hinzu.

Ähnliches hat Christian Glahn erlebt. Er stand ein Jahr zuvor auf seinem leer gefegten Maisfeld in der Nähe von Zweibrücken. Der Schaden dort: 30.000 Euro. Und das sind keine Einzelfälle. Seit Jahren nehmen die Schäden durch die Saatkrähen zu, sagt Sprecher Andreas Köhr vom rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerverband (BWV).

Weil Vergrämungsmethoden wie Vogelscheuchen, Flatterbänder oder akustische Signale wie Schreckschüsse laut Köhr nichts bringen, fordert der BWV seit Jahren, dass die Saatkrähe ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Das würde bedeuten, dass die Tiere – wie es bereits bei der Rabenkrähe der Fall ist – außerhalb der Ruhezeit abgeschossen werden dürfen.

„Murks von vorne bis hinten“

Bisher ist das nur über eine Ausnahmegenehmigung des Landes möglich, denn: Die Saatkrähe ist besonders geschützt. Ein Online-Meldeportal vom Ministerium soll nun dabei helfen, einen besseren Überblick über die Schäden zu bekommen und den Landwirten schnelleres Handeln zu ermöglichen. Über das Portal sollen Landwirte direkt vom Feld über das Smartphone ihre Schäden melden können. Zudem soll dort künftig auch der Abschuss einzelner Tiere beantragt werden können.

Der Bauern- und Winzerverband begrüßt es laut Köhr grundsätzlich, dass es ein solches Portal gibt. Er gibt jedoch zu bedenken: „Wenn Schäden eingetragen werden, dann ist es zu spät. Man muss vorher schon die Erlaubnis für den Abschuss haben, sonst ist das Kind in den Brunnen gefallen.“

Das sagt auch Johannes Zehfuß. Er ist Gemüsebauer in Böhl (Rhein-Pfalz-Kreis) und Vorsitzender des Bauern- und Winzerverbands im Rhein-Pfalz-Kreis. Er hält nicht viel von dem Portal. Für ihn ist das „Murks von vorne bis hinten“. Noch kenne er die Bearbeitungszeit nicht, glaubt aber nicht daran, dass dadurch der Abschuss einzelner Tiere früher genehmigt wird. „Ich brauche innerhalb von sechs Stunden nach Schadenserkenntnis eine Abschussgenehmigung. Wenn die erst nach zwei, drei Tagen kommt, hilft mir auch kein Meldeportal mehr,“ sagt Zehfuß. Das hat der CDU-Landtagsabgeordnete bereits während seiner Rede im Landtag zu diesem Thema vergangenen Sommer gefordert.

Vergrämungsschuss soll weitere Tiere fernhalten

Nach wie vor betont er, dass es nicht das Ziel sei, Hunderte von Vögeln abzuschießen. Es gehe lediglich darum, die anderen Tiere mit diesem „Vergrämungsschuss“ für eine Weile vom Acker fernzuhalten. Das würde häufig schon reichen, um über den kritischen Punkt hinauszukommen. Jungpflanzen seien nach einigen Tagen angewachsen, bei Mais würde ungefähr zwei Wochen nach dem Auskeimen nichts mehr groß passieren.

Statt eines Meldeportals würde er sich mehr Vertrauen seitens des Ministeriums in Richtung der Kreisjagdmeister wünschen. Dem stimmt sein Kollege Neeb aus Landau zu. „Die Jäger sind doch die Fachleute, wieso lässt man die nicht entscheiden, wann ein Abschuss sinnvoll ist?“, fragt er.

BWV: Schutzstatus ist überholt

Laut Umweltministerium hängt das mit dem Schutzstatus der Saatkrähe zusammen. Weil sie zwischenzeitlich kurz vor dem Aussterben war, ist die Saatkrähe europaweit geschützt. Und das laut Angaben des Naturschutzbundes Rheinland-Pfalz (Nabu) zu Recht. „Nur durch die gesetzlichen Schutzmaßnahmen konnten sich die Bestände erholen“, heißt es dazu von Nabu-Pressesprecher Torsten Collet.

Inzwischen ist der Schutzstatus nach Ansicht des Bauern- und Winzerverbandes jedoch längst überholt. Dort wird argumentiert, dass nicht nur die Landwirtschaft von Schäden betroffen sei, sondern auch die Städte und Kommunen unter der Vielzahl der Krähen leiden. „Es wird alles verdreckt und die akustische Belastung ist für die Leute, die in der Nähe von Krähennestern wohnen, auch sehr hoch“, sagt Köhr.

Die Schäden sind da – und jetzt?

Dass das Problem immer größer werde, zeigt seiner Meinung nach, dass mittlerweile eine Population erreicht ist, die mehr als ausreichend ist. Auch das Umweltministerium bestätigt, dass sich der Bestand erholt. Dort heißt es, dass die Brutpopulation der Saatkrähen seit Jahren stetig, aber langsam ansteigt. Konnten 2020 insgesamt 8317 Nester gezählt werden, waren es 2021 10.479 und 2022 11.074 Nester. Dennoch ist es nach Angaben des Ministeriums nicht geplant, dass sich etwas an dem Schutzstatus der Vögel ändert. Demnach erhofft sich der BWV von dem Meldeportal zumindest, schneller an Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss zu kommen.

Denn: „Es kann nicht sein, dass es ein Landwirt ausbaden soll, wenn ein Vogel unter Schutz gestellt wird und er dann ohne Handlungsalternative sitzengelassen wird“, sagt Köhr. „Die Schäden sind da, egal, wie man das jetzt bewertet – das ist ein Fakt.“

Inwiefern das Portal nun zu einem einfacheren und schnelleren Verfahren beiträgt, muss sich noch zeigen. Norbert Neeb hat in diesem Jahr bereits die ersten Schäden an seiner Sommergerste entdeckt. Seine Devise: „Melden und dann mal schauen, was passiert.“

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