Saarlouis/Karlsruhe Tödlicher Anschlag vor 30 Jahren: Wie sich der Verdächtige verraten haben soll

Dringender Tatverdacht: Der mutmaßliche Mörder bleibt in Haft, hat der Bundesgerichtshof beschlossen.
Dringender Tatverdacht: Der mutmaßliche Mörder bleibt in Haft, hat der Bundesgerichtshof beschlossen.

Der Neonazi aus dem Saarland, der vor mehr als 30 Jahren ein Asylbewerberheim angezündet und so einen Menschen ermordet haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden – und sich dabei auf eine verräterische Bemerkung berufen, die der mutmaßliche Mörder angeblich im Jahr 2007 gemacht hat.

Der bei einem Anschlag 1991 im Saarland getötete Asylbewerber aus Ghana hatte laut Bundesgerichtshof so gut wie keine Überlebenschance. Denn die insgesamt 21 Menschen in der Unterkunft in Saarlouis hätten kaum etwas gegen den in der Nacht gelegten Brand tun können, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts, mit dem die weitere Untersuchungshaft des mutmaßlichen Täters bestätigt wurde.

„Das Feuer erfasste mit großer Geschwindigkeit den gesamten Treppenbereich“, heißt es in der Begründung des BGH. „Die entstandene Feuerwalze traf im Flur des Dachgeschosses den ghanaischen Staatsangehörigen Y.“ Verbrennungen und eine Rauchvergiftung führten zu einem multiplen Organversagen. Der 27-Jährige starb noch am selben Tag, am 19. September 1991. Zwei weitere Hausbewohner wurden beim Sprung aus dem Fenster verletzt.

Verräterischer Satz bei Grillfest

Der Beschuldigte habe zwar bestritten, den Brand gelegt zu haben, erklären die Richter. Es bestehe aber ein dringender Tatverdacht. Bei einem Grillfest im Jahr 2007 habe der Mann mit Verbindungen auch in die Westpfälzer Neonazi-Szene einer Zeugin zu dem Anschlag im Jahr 1991 gesagt: „Das war ich, und sie haben mich nie erwischt.“

Der Tatverdächtige sitzt seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor aufgrund eigener Erkenntnisse die Ermittlungen übernommen, nachdem die Ermittlungen der saarländischen Landesjustiz eingestellt worden waren. Die Saar-Polizei hat sich mittlerweile für „Defizite in der damaligen Polizeiarbeit“ entschuldigt. Der Prozess soll dem Mann in Koblenz gemacht werden.

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