Pfalz Saarbrücken: Prozess um Selbstschussanlage in Kleingarten vertagt

Die vorsitzende Richterin hat den Prozess vertagt.  Symbolfoto: dpa
Die vorsitzende Richterin hat den Prozess vertagt. Symbolfoto: dpa

Wie gefährlich darf ein Kleingarten in Saarbrücken sein? Muss man mit einer Selbstschussanlage rechnen? Und was ist mit alten Wurfgranaten, Handgranaten, Stabbrandbomben oder Kanonenzündern, wenn diese von einem 64 Jahre alten Gartenfreund daheim, aber auch in seiner Laube gelagert werden? Ein Verfahren, das vor dem Amtsgericht Saarbrücken diese Fragen klären soll, ist am Donnerstag von der Vorsitzenden Richterin Wiebke Zimdars erst einmal vertagt worden.

Ortstermin auf Grundstück angeordnet



Sie ordnete für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück an: „So etwas habe ich schon seit zehn Jahren nicht mehr gemacht, das ist wirklich sehr ungewöhnlich.“ Aber die wesentliche Frage, wie zugänglich der Garten gewesen sei - ob also für die Öffentlichkeit eine Gefahr bestanden habe - lasse sich anhand der Akten nicht klären.

60-Jähriger durch Schuss am Knie verletzt



Vor dem Schöffengericht antwortete der 64-jährige Pächter des Grundstücks mit einer von seinem Anwalt Michael Rehberg verlesenen Erklärung auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen. Im Mai 2017 war ein 60 Jahre alter Mann auf der Suche nach einem anderen Gartengrundstück durch die an einem Holzstapel installierte Selbstschussanlage des 64-Jährigen am Knie verletzt worden.

Opfer: „Plötzlich lief da Blut“



Der Pächter sagte, er habe mit der Selbstschussanlage seine Bambuspflanzen vor Wildschweinen schützen wollen. Die Selbstschussanlage habe er von seinem Vorgänger übernommen. Das Opfer bestätigte, Wildschweine seien sehr lästig. Aber als er von der in einem US-Briefkasten versteckten Selbstschussanlage am Knie getroffen wurde, sei er doch sehr erschrocken und schockiert gewesen: „Plötzlich lief da Blut.“ Eine förmliche Entschuldigung des 64-Jährigen habe er angenommen. Bleibende Schäden habe er nicht davongetragen: „Ich habe schon Schlimmeres erlebt.“

Für Kinder lebensgefährlich



Ein Beamter des Landeskriminalamtes berichtete als Zeuge, es sei durchaus möglich, dass sich auch Kinder in der Nähe des Holzstapels aufhalten könnten: „Das wäre dann lebensgefährlich.“ Er meine, dass die Selbstschussanlage auf öffentlichem Grund gestanden habe. Weil die Frage, wo welcher Zaun und welches Warnschild („Vorsicht Elektrozaun“, „Vorsicht Knall“) stand, im Gestrüpp unterschiedlicher Angaben nicht geklärt werden konnte, wurde eine Ortsbegehung angesetzt. Richterin Zimdars: „Es geht auch darum, ob vorhersehbar war, dass so etwas passiert.“

Angeklagter sammelt Kriegsmaterial



Den Besitz von alten Waffen oder Waffenteilen, Granaten und Zündern räumte der Angeklagte ein. Der 64-Jährige sei „seit vielen Jahren Sammler von ehemaligem Kriegsmaterial und so Waffensachen“ und habe einen Teil davon auch auf Flohmärkten in Frankreich gekauft, sagte sein Anwalt. Der Gartenpächter soll laut Anklageschrift auch mit einem Metalldetektor nach Kriegsmunition gesucht und diese in der eigenen Wohnung und in der Gartenlaube aufbewahrt haben. „Es war früher gang und gäbe, dass man in Frankreich solche Sachen kaufen konnte“, sagte Rehberg. Er widersprach Angaben der „Antifa Saar“, der Angeklagte gehöre zur rechten Szene: „Das ist völliger Blödsinn.“

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