Pfalz Mannheim: Prügel für Islamisten - Freispruch bleibt bestehen

Wurde in Mannheim verprügelt: Ibrahim Abou-Nagie war Chef der inzwischen verbotenen Koranverteiler-Kampagne.  Foto: DPA
Wurde in Mannheim verprügelt: Ibrahim Abou-Nagie war Chef der inzwischen verbotenen Koranverteiler-Kampagne.

Im Sommer 2015 wurde der Chef-Koranverteiler Ibrahim Abou-Nagie zusammen mit weiteren Islamisten in Mannheim verprügelt. Als mutmaßlicher Schläger landete danach unter anderem ein 23-jähriger Kurde aus Ludwigshafen vor Gericht, aber er bekam einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen zunächst in Berufung. Die allerdings hat sie jetzt zurückgezogen.
In Mannheim dürfte sein vorerst letzter Auftritt vor einem deutschen Gericht gewesen sein: Mittlerweile ist Ibrahim Abou-Nagie ins Ausland entschwunden, seine Koranverteiler-Truppe ist in Deutschland seit November 2016 verboten. Sie war für viele junge Männer eine Durchgangsstation, ehe sie als islamistische Kämpfer nach Syrien gingen. Im September 2016 allerdings war die „Lies!“-Kampagne noch erlaubt – und ihr Chef als Zeuge und Opfer gefragt.
Denn ein gutes Jahr zuvor war der Ober-Islamist zusammen mit Mitstreitern in der Mannheimer Innenstadt verprügelt worden – mutmaßlich von einer Kurden-Gruppe. Zwei der zehn bis 20 Schläger glaubte die Polizei schließlich gefasst zu haben. Denn Passanten hatten gleich nach der Tat Fotos gemacht. Sie zeigten einen 23-Jährigen, der wegen seiner Leibesfülle auffällt. Pfälzer Beamte erkannten auf den von den Kollegen aus Baden-Württemberg herumgeschickten Aufnahmen außerdem einen 23-jähriger Ludwigshafener.
Doch die Bilder alleine bewiesen nur, dass die beiden zur Tatzeit am Tatort waren. Allerdings gab es Passanten-Berichte, denen zufolge die 23-Jährigen auch tatsächlich zugeschlagen haben sollten. Doch die Verteidiger warfen der Polizei vor, solche Aussagen mit einseitigen Befragungsmethoden provoziert zu haben. Und die Berichte der verprügelten Islamisten brachten der für den Fall zuständigen Richterin ebenfalls keine Klarheit. Am Ende verurteilte sie nur den fülligen Angeklagten.
Ihn verdonnerte sie zu sieben Monaten Haft auf Bewährung – aber wegen eines anderen Vorfalls. Denn er soll auch einen Autokorso angegriffen haben, mit dem türkischstämmige Menschen im November 2015 auf Mannheimer Straßen einen Wahlsieg der Erdoğan-Partei AKP bejubelten. Gegen dieses Urteil ist der massige Mannheimer prompt in Berufung gegangen. Und die Ankläger wollen es ebenfalls zu Fall bringen. Denn sie gehen weiterhin davon aus, dass der 23-Jährige obendrein in die Attacke auf die Koranverteiler verstrickt war.
Gegen den Freispruch für den ohnehin nur wegen des Angriffs auf die Islamisten angeklagten Ludwigshafener hatte die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls Widerspruch angemeldet. Doch in seinem Fall hat sie die Berufung nun aufgeben, zu gering erschienen die Erfolgsaussichten. Abou-Nagie hingegen beschäftigt mittlerweile die Kölner Justiz. Er wehrt sich in einem Berufungsprozess gegen 13 Monate Haft auf Bewährung. Aufgebrummt wurden sie ihm, weil er sich gut 50.000 Euro Sozialleistungen ergaunert haben soll.
Doch die Neuauflage dieses Verfahrens findet bislang ohne ihn statt. Medienberichten zufolge verkündete sein Anwalt, dass er eine „Auszeit“ brauche und „andere Projekte im Ausland“ verfolge, „zu gegebener Zeit“ nach Deutschland zurückkehren wolle und einstweilen „alle ganz herzlich grüßen“ lasse.

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