Pfalz Mainz: Eilantrag gegen Schließung muslimischer Kita abgelehnt

Die Al-Nur-Kindertagesstätte in Mainz Foto: dpa
Die Al-Nur-Kindertagesstätte in Mainz

Einen zusätzlichen Monat der Duldung gibt es für die Mainzer Al-Nur-Kita. Doch das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag gegen die Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Widerruf der Betriebserlaubnis für die Al-Nur-Kita in Mainz sei rechtmäßig, entschieden die Richter nach einer Mitteilung vom Dienstag. Sie verfügten aber, dass der Kindergartenbetrieb bis Ende April geduldet werde. Das Landesjugendamt hatte eine Schließung zum 31. März angeordnet.

Moscheeverein will Beschwerde beim OVG einlegen



Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, bedauerte die Entscheidung und kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz an. „Wir können nicht hinnehmen, dass der Verein in eine Ecke mit Salafisten gestellt wird“, sagte er und fügte hinzu: „Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen.“

Distanzierungsversuche seien nicht überzeugend



„Aufgrund objektiver Erkenntnisse bestünden hinreichende Indizien für die Feststellung, dass der Antragsteller extremistischem bzw. salafistischem Gedankengut jedenfalls nahestehe“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die vom Kita-Träger, dem Moscheeverein Arab Nil Rhein, vorgebrachten Distanzierungen von extremistischen oder salafistischen Strömungen könnten nicht überzeugen.

„Nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes“



Der Moscheeverein vertrete Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft und des Salafismus und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, sagte der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, am 11. Februar zur Begründung der bislang einmaligen behördlichen Schließung einer Kita in Rheinland-Pfalz. In der bislang für 22 Plätze bewilligten Al-Nur-Kita wurden zuletzt 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut.

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