Pfalz Kaiserslautern: Ministerium kritisiert Pläne für Altersprüfung

Die in Kaiserslautern geplanten Röntgenaufnahmen der Hand zur Altersfeststellung von Flüchtlingen seien zu ungenau, teilte das I
Die in Kaiserslautern geplanten Röntgenaufnahmen der Hand zur Altersfeststellung von Flüchtlingen seien zu ungenau, teilte das Integrationsministerium am Freitag in Mainz mit.

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hält die vom Kreis Kaiserslautern angekündigten grundsätzlichen medizinischen Altersfeststellungen minderjähriger Flüchtlinge für ungenau. Die dort geplanten Röntgenaufnahmen der Hand ließen stets eine Spanne von einem oder zwei Lebensjahren nach oben oder unten offen, teilte das grün geführte Ministerium am Freitag in Mainz mit. Ähnliches gelte für das Röntgen des Kiefers und eine Computertomographie des Schlüsselbeins. „Insofern wird immer eine Ungewissheit bleiben.“

Gesetzlich geregeltes Stufensystem



Das Ministerium verwies auf ein gesetzlich geregeltes Stufensystem zur Altersfeststellung junger Flüchtlinge: Erstens ein Blick in Ausweise - fehlen diese, dann zweitens ausführliche Gespräche etwa mit Fragen nach dem Schulbesuch, und erst bei anhaltenden Zweifeln am Alter drittens eine ärztliche Untersuchung. Das Integrationsministerium ist nach eigenen Angaben bei der Kinder- und Jugendhilfe keine Aufsichtsbehörde der Kommunen.

Alter wichtig für Gerichtsverfahren



Der CDU-Landrat des Kreises Kaiserslautern, Ralf Leßmeister, hatte nach Angaben seiner Verwaltung vom Freitag angeordnet, alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge künftig zu einer Untersuchung zu schicken, die „eine fundierte Einschätzung des Lebensalters“ ermöglichen soll. Mit einer Röntgenaufnahme der Hand sei eine relativ genaue Altersschätzung möglich. Wenn es dann Hinweise auf ein Alter über 18 Jahren gebe, sollten die Flüchtlinge zu einer rechtsmedizinischen Untersuchung nach Saarbrücken.
Das Alter ist wichtig für ein späteres Gerichtsverfahren. Die Landtagsopposition aus CDU und AfD fordert, das Alter minderjähriger Asylsuchender wie im Saarland immer medizinisch festzustellen.

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