Panorama Nachgefragt: Darf die Polizei mein Handy einkassieren?

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Im September hat sich ein 18 Jahre alter Frankenthaler gegen Polizisten gewehrt, weil sie sein Handy sicherstellen wollten. Nicht ganz unverständlich, wenn man bedenkt, wie viele persönliche Daten und Informationen mittlerweile auf den Geräten gespeichert sind. Aber: Wann darf die Polizei ein Handy beschlagnahmen oder es sogar kontrollieren? Die RHEINPFALZ hat bei Rechtsanwalt Johannes Berg aus Kaiserslautern nachgefragt.

Wer mit seinem Handy wie der 18-Jährige in einer Polizeikontrolle landet, kann zunächst selbst entscheiden, ob er es an die Beamten weitergibt oder nicht: „Es handelt sich dabei rechtlich grundsätzlich um eine freiwillige Mitwirkungshandlung, zu der ein betroffener Bürger nicht verpflichtet werden darf“, erklärt der Rechtsanwalt. 

Bei Straftaten darf die Polizei Handys beschlagnahmen

Keine Chance haben Betroffene dann, wenn der Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit vorliege. Dann darf die Polizei laut Berg das Mobiltelefon auch kontrollieren. Dazu müssen aber bestimmte Indizien - wie zum Beispiel das Auffinden größerer Mengen Drogen - auf eine Straftat hinweisen und somit einen konkreten Anlass bieten. In einer solchen Situation bestehe „kein Zweifel, dass das Handy herauszugeben ist“, so Berg. Ohne einen solchen Anlass sei dies allerdings nicht zulässig. Gering schätzt er deshalb auch die Möglichkeit ein, dass Autofahrer ihr Handy zur Kontrolle abgeben müssen, wenn zum Beispiel überprüft werden soll, ob eine illegale Blitzer-App genutzt werde. „Hier dürfte es regelmäßig an einem Anfangsverdacht fehlen“, sagt Berg.

Muss ich mein Handy entsperren?

Einmal angenommen, die Polizei hat ein Handy zu Recht beschlagnahmt. Wie geht es dann weiter? Muss man der Polizei seine Passwörter verraten und das Handy entsperren, damit sie es kontrollieren können? Nein, sagt Berg: „Es besteht niemals –auch nicht in Fällen der Schwerkriminalität - eine Verpflichtung, das Handy zu entsperren.“ Niemand dürfe verpflichtet werden, gegen sich selbst auszusagen oder sonst an der eigenen Überführung mitzuwirken. Darin läge ein Verstoß gegen die sogenannte Selbstbelastungsfreiheit. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, darf die Polizei ein Handy also beschlagnahmen. Um es kontrollieren zu können, muss sie es aber letztendlich selbst entsperren.

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