Meinung Kommentar zur BASF-Hauptversammlung: Schlechtes Theater

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Virtuelle Hauptversammlungen wecken Begehrlichkeiten. Aber auf Dauer schaden sie der Aktienkultur in Deutschland.

Ihre Stimme abgeben, das dürfen die Aktionäre immerhin noch. Aber ansonsten sind virtuelle Hauptversammlungen, wie sie nun auch die BASF abhält, nicht nur gewöhnungsbedürftig, sondern ein herber Schlag gegen die Aktionärsdemokratie und die Aktienkultur in Deutschland.

Wo sind die kritischen Bemerkungen, Meinungsäußerungen und Rückfragen von Aktionären? Fehlanzeige. Fragen zur Rede des Vorstandes? Nicht erlaubt, obwohl technisch möglich. Fragen müssen vorab eingereicht werden. Die können Aufsichtsrat und Vorstand bequem zusammenfassen oder unter den Tisch fallen lassen, wenn sie ihnen nicht sinnvoll erscheinen. Sie haben die volle Kontrolle. Viele Vorstände finden es sicher angenehm, sich nicht den Aktionären direkt stellen zu müssen. Entsprechend wirken solche Livestreams langweilig, wie einstudiertes, schlechtes Theater. Das kann auch nicht im Sinne der Unternehmen sein.

Ohne Zweifel: Virtuelle Hauptversammlungen schützen Menschen vor Ansteckung mit Sars-CoV-2. Aber so werden auch die Rechte der Anteilseigner erheblich und über Gebühr eingeschränkt. Das geht vor allem auf Kosten der einfachen Aktionäre. Denn große Anleger stehen ohnehin häufig in Kontakt mit Vorständen. Die virtuelle Form darf in dieser Art keine Dauerveranstaltung werden. Sollten wegen Corona die Aktionärstreffen auch 2021 übers Internet stattfinden, müssen bis dahin die Online-Rechte der Aktionäre wieder gestärkt werden, und es muss mehr Interaktion möglich sein.

Ein Wechsel an der Spitze des BASF-Aufsichtsrates steht an: Der frühere Konzernchef Kurt Bock (links) soll den amtierenden Aufsi
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