Zweibrücken Junges Pärchen muss ins Gefängnis

24 und 30 Monate Jugendhaft ohne Bewährung. So lautet das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Zweibrücken im Strafprozess gegen ein Pärchen, das zwischen Sommer 2013 und Januar 2014 zahlreiche Diebstähle, Einbrüche und mehrere Brandstiftungen beging.

Gestern fiel vor dem Landgericht Zweibrücken das Urteil im Strafprozess gegen zwei junge Serientäter, denen eine Reihe von Einbruchsdiebstählen, Brandstiftungen und weiteren Straftaten zur Last gelegt wird . Die beiden Angeklagten – ein 20-jähriger Mann und eine 21-jährige Frau – hatten im Laufe des Prozesses bereits umfangreiche Geständnisse abgelegt. So hatte der 20-Jährige die ihm vorgeworfenen 15 Straftaten bereits zu Prozessauftakt gestanden. Seine 21-jährige Komplizin hatte zunächst nur 16 der ihr zur Last gelegten 20 Straftaten eingeräumt, sich dann jedoch umfangreich eingelassen und alle angeklagten Vergehen, wie auch weitere 18 Diebstähle, die ihr die Staatsanwaltschaft zur Last legte, zugegeben. Die Jugendkammer des Landgerichts ist somit überzeugt, dass sich alle in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe – bis auf den vorgeworfenen Diebstahl eines Stromaggregats aus einer Garage in Niederauerbach – bestätigt haben und verurteilte die beiden Angeklagten zu 24 und 30 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung. Im Fall des zu einer 24-monatigen Haftstrafe verurteilten 20-Jährigen folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei seiner zu 30 Monaten verurteilten Mitangeklagten blieb der Richter unter den Forderungen von Staatsanwalt Felix Huth, der auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten plädiert hatte. In der Urteilsbegründung ging das Gericht differenziert auf die Lebensumstände beider Angeklagten ein. So wertete der Richter die schwierige, von Brüchen und Problemen geprägte Biographie des 20-jährigen Mannes, der als Heranwachsender dem Jugendstrafrecht unterliegt, als strafmildernd. Auch das frühe Geständnis und die Tatsache, dass der junge Mann strafrechtlich wenig vorbelastet ist, wurden berücksichtigt. Dennoch, so das Gericht, sei festzustellen dass der Angeklagte aus purer Langeweile eine erhebliche Liste von Straftaten begangen und dadurch enormen Schaden angerichtet habe. Besondere Erwähnung fand dabei die Verfolgungsjagd mit der Polizei durch das nächtliche Zweibrücken, die mögliche Passanten in große Gefahr gebracht habe. Eine Haftstrafe, die gegen den Antrag der Verteidigung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sei aus erzieherischen Gründen notwendig und biete außerdem Schutz gegen die Erwartungshaltung innerhalb der Clique, die den Angeklagten – laut Jugendgerichtshilfe – für seine Taten bewundere und somit einen Erwartungsdruck aufbaue, dem der 20-Jährige noch nicht standhalten könne. Die Zeit, die der junge Mann bereits in Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt in Schifferstadt verbracht hat, wird angerechnet. Im Bezug auf seine bereits mehrfach vorbestrafte Komplizin führte der Richter an, dass sie im Gegensatz zu ihrem Mitangeklagten in geordnet scheinenden Verhältnissen lebe und sogar die Mittlere Reife bestanden habe. Dennoch sei von inneren Brüchen auszugehen, dafür spreche die erhebliche Anzahl begangener Straftaten. Obwohl die Frau bereits 21 Jahre alt und somit eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich ist, entschied das Gericht, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Die Angeklagte, so der Richter, habe sich durch ihr spätes Geständnis wenig erwachsen gezeigt. Als strafmildernd führte er an, dass sie in ihrer Einlassung auch Straftaten zugab, die ihr ansonsten nicht nachzuweisen gewesen wären. Ob Verteidiger Max Kampschulte, der in beiden Fällen Bewährungsstrafen gefordert hatte, gegen das Urteil Revision einlegen wird, ist noch unklar: „Im Fall der Angeklagten ist der Haftort ausschlaggebend. Es geht darum, dass sie einen Ausbildungsplatz bekommt.“ (aleh)

x